Debatte im Unterausschuss zu neuem Oö. Hundehaltegesetz
OÖ/LINZ. Knapp zwei Monate nach dem tödlichen Hundebiss in der Gemeinde Naarn fand am Mittwoch die erste Sitzung des Unterausschusses Hundehaltung im Landhaus Linz statt. Die von Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) eingesetzte Arbeitsgruppe hat dabei erste Ergebnisse und Ableitungen ihrer Evaluierung präsentiert. „Mehr Schutz und Klarheit für die Bürger und verbesserte Handlungsmöglichkeiten für die zuständigen Gemeinden“, so fasst Lindner die Eckpunkte zusammen.

Es sei eine konstruktive Debatte im Unterausschuss gewesen, parteiübergreifend würden die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Gesetzesnovelle begrüßt, lässt Lindner wissen.
Eckpunkte
- Kernpunkt ist die Differenzierung zwischen kleinen und großen Hunden. Lindner schlägt hier eine 40/20 Regelung vor, für Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht über 20 Kilogramm sollen strengere Regeln gelten.
- Neben dem sechsstündigen Sachkundenachweis, der für alle Hundehalter gilt, soll für die Haltung von großen Hunden in Zukunft auch ein Praxistest – die Alltagstauglichkeit – notwendig sein.
- Die Kriterien für die Feststellung einer Auffälligkeit von Hunden – beispielsweise nach einem Bissvorfall oder wenn der Hund aggressives oder bedrohliches Verhalten zeigt – werden geschärft und erweitert.
- Die für den Vollzug des Hundehaltegesetzes zuständigen Gemeinden sollen mehr Handhabe bekommen, früher reagieren können.
- Nachgeschärft wird auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde. Neben einer umfassenden Begleithundeprüfung sollen auffällige Hunde zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen sein.
- Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Gemeinden komplettiert den Vorschlag.
Lindner: „Positive Reaktionen“
Lindner sieht positive Reaktionen aller Parteien in der Ausschuss-Diskussion. „Mein Ziel ist eine von einer möglichst breiten Mehrheit getragene Beschlussfassung der Neuregelungen im Landtag. Es freut mich, dass die vorgestellten, geplanten Änderungen durchwegs positiv aufgenommen wurden und wir auf einem guten Weg sind, das neue Gesetz schnellstmöglich zu realisieren.“
Debatte zu Rasseliste
ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel findet, dass die Vorschläge in die richtige Richtung gehen. Für ihn brauche es aber eine zusätzliche, klare Unterscheidung innerhalb der Gruppe größerer Hunde. „Es gibt klare Unterschiede zwischen einem American Staffordshire Terrier und einem Windhund.“
Und die ÖVP will die Rasseliste mit der erhöhten Auflage einer generellen Leinen- und Maulkorbpflicht. „Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen sind nicht umsonst bereits konkreter Gegenstand gesetzlicher Regelungen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg.“
Lindner dazu: „Diese ‚lebenslängliche‘ Maulkorbpflicht, die generell und automatisch für sechs Rassen gelten soll, wird aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen“, so hingegen Lindner. Sein Vorschlag: eine bei den sechs Rassen vermutete Auffälligkeit durch eine verhaltens-medizinische Evaluierung bzw. eine Ausbildung des Hundes widerlegen zu können. Das verhindere, „dass Hunde gewisser Rassen pauschal über den Kamm geschoren werden.“
FPÖ: Alle zwei Jahre evaluieren
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr steuert zur Diskussion über die mögliche Kombination von mehreren Kriterien, etwa der Größe und des Gewichts, eine Forderung bei: „Wir wollen dem Vorschlag eine Chance zur Praxisbewährung geben. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden.“
NEOS: „Bundesweite Regelung muss das Ziel sein“
Die stellvertretende NEOS OÖ-Klubobfrau Julia Bammer und Tierschutzsprecherin, Nationalratsabgeordnete Katharina Werner sehen weiterhin eine bundesweit einheitliche Lösung nötig. Ein entsprechender Antrag wurde von NEOS im Nationalrat eingebracht: „Wir fordern eine einheitliche, rassenunabhängige Regelung für ganz Österreich, weil es keinen Unterschied machen darf, ob ein Hund in Dornbirn, Gmunden oder Mattersburg gehalten wird. Auch der Vollzug, was die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft, muss strenger werden, damit ein neues Gesetz nicht zahnlos ist. Der Ansatz Gesetze rein rassenabhängig zu gestalten ist überholt, die Regelung, die jetzt in Oberösterreich angedacht ist, entspricht unseren Vorstellungen, muss aber bundesweit einheitlich kommen.“
Nächste Sitzung im Jänner
Im Jänner findet die nächste Unterausschuss-Sitzung statt, bis dahin werden die Eckpunkte in einen Fachentwurf des neuen Gesetzes gegossen, zum Thema Rassenliste wird im Jänner nochmals diskutiert. „Wenn sich die parlamentarischen Gespräche weiter so konstruktiv entwickeln, wie sie heute begonnen haben, steht einer Regierungsvorlage für ein Oö. Hundehaltegesetz 2024 im ersten Quartal des kommenden Jahres nichts im Weg“, zeigt sich Lindner erfreut.


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