OÖ. Die finanzielle Förderung zur 24-Stunden-Betreuung durch Bund und Land wurden erhöht, mit 1. September 2023. Die finanzielle Förderung reicht nun von 400 bis 1.600 Euro, abhängig von der Art der Betreuung und der Anzahl der beteiligten Pflegekräfte.
„Wir wissen um die Bedeutung von pflegenden Angehörigen in unserer Gesellschaft und uns ist bewusst, dass es nicht immer leicht ist, sich um seine Angehörigen zu kümmern. Die Betreuung zu Hause ist eine wesentliche Stütze in der Versorgung und Betreuung unserer Eltern- und Großelterngeneration und verdient unsere vollste Anerkennung“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP). „Die 24-Stunden-Betreuung ist eine wesentliche Stütze für Angehörige und ermöglicht vielen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu altern. Um hier eine finanzielle Entlastung für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen, erhöhen wir die Förderungen erneut.“
Zwischen 400 und 1.600 Euro
Die Zuschüsse zu selbstständigen oder angestellten 24-Stunden-Betreuung wurden zuletzt mit 1. Jänner 2023 erhöht. Mit der zweiten Erhöhung im Jahr 2023 reicht die finanzielle Förderung von 400 bis 1.600 Euro, abhängig von der Art der Betreuung und der Anzahl der beteiligten Pflegekräfte.
- ein selbstständiges Betreuungsverhältnis: Zuschuss neu 400 Euro (bisher 320 Euro)
- zwei selbstständige Betreuungsverhältnisse: Zuschuss neu 800 Euro (bisher 640 Euro)
- ein unselbstständiges Betreuungsverhältnis: Zuschuss neu 800 Euro (bisher 640 Euro)
- zwei unselbstständige Betreuungsverhältnisse: Zuschuss neu 1.600 Euro (bisher 1.280 Euro)
Maßnahmen zur Entlastung der Angehörigen
In den vergangenen Monaten wurden auch weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegenden Angehörigen beschlossen.
- Der Angehörigenbonus ab Pflegestufe 4 unterstützt seit dem vergangenen Jahr pflegende Angehörige mit einem Beitrag von 750 Euro. Ab heuer steigt der Bonus auf 1.500 Euro jährlich.
- Neu ist ebenfalls, dass eine selbstständige 24-Stunden-Betreuerin nun bis zu drei Personen in einem Haushalt betreuen kann, die kein familiäres Naheverhältnis haben müssen - um auch neue Betreuungssituationen zu ermöglichen.
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