Ausbildung zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin kommt
Ö. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist Ende Februar in einer Nationalratssitzung einstimmig beschlossen worden.
Für das neue Sonderfach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung (neun Monate Basisausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung) vorgesehen, mit der frühestens ab 1. Juni 2026 begonnen werden kann. Die Vertreter aller Fraktion zeigten sich einig darin, dass damit ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung des Berufsbildes sowie generell der Primärversorgung in Österreich gesetzt werde. Gesundheitsminister Johannes Rauch kündigte an, dass eine begleitende Verordnung bis zum Sommer vorliegen werde.
So soll das neue Fach ausschauen
Das Aufgabengebiet des neuen Sonderfachs umfasst die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches, was auch durch den Zusatz „Familienmedizin“ im Titel zum Ausdruck kommen soll. Im Rahmen der fünfjährigen fachärztlichen Ausbildung werden die Mediziner nicht nur Einblick in andere Fächer wie etwa innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde erhalten, sondern vor allem auch Erfahrungen im beruflichen Alltag sammeln.
Eine Übergangsbestimmung sieht einen stufenförmigen Ausbau der Dauer der Ausbildung in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung über mehrere Jahre hinweg vor. Es besteht zudem die Wahlmöglichkeit, alle vor dem 1. Juni 2026 begonnenen Ausbildungen entweder nach dem derzeit geltenden Recht abzuschließen oder in die neue fachärztliche Ausbildung überzutreten.
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