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Oberösterreich-Modell für Hilfstätigkeiten von Asylwerbern in Arbeit

Tips Logo Karin Seyringer, 31.05.2024 13:30

OÖ. Nachdem von Bundesseite Neuerungen in der Grundversorgung von Asylwerbern angekündigt wurden, will Oberösterreichs Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten für Asylwerber in Landesversorgung einführen. Ein Modell unter Einbindung von NGOs werde ausgearbeitet. In Oberösterreich befinden sich mit Stand 31. Mai 4.478 Personen in der Grundversorgung (Bundes- und Landesbetreuung, ohne Ukraine-Vertriebene).

Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (Archivbild) (Foto: Volker Weihbold)
Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (Archivbild) (Foto: Volker Weihbold)

Mit den geplanten Neuerungen des Bundes sollen Asylwerber in der Grundversorgung nun bereits von Beginn an in Kursen an die hier geltenden Regeln und Werte herangeführt werden. Zusätzlich wurde der Katalog für Tätigkeiten, die Asylwerber im Rahmen der kommunalen Arbeit verrichten dürfen, erweitert.

Für die gemeinnützigen Tätigkeiten gibt’s 1,50 Euro pro Stunde Anerkennungsbeitrag, gegenteilig soll aber auch das Taschengeld gekürzt werden können.

Mehr zum Thema: Grundregelkurse und gemeinnützige Tätigkeit für Asylwerber

Die Verordnung ist bis Ende Juni in Begutachtung, soll mit 1. Juli in Kraft treten.

Oberösterreich: 195 Personen in Bundes-, 4.283 Personen in Landesbetreuung

Die neuen Regelungen des Bundes betreffen Asylsuchende in der Grundversorgung, die sich in Bundesbetreuung befinden. Ausgenommen sind Ukraine-Vertriebene.

Von aktuell 35.000 Asylwerbern in Österreich befinden sich rund 1.600 in Bundesbetreuung. Davon 195 Personen (Stand 31. Mai) leben in Oberösterreich.

Oberösterreichs Integrations-Landesrat Hattmannsdorfer will solche bzw. ähnliche Regelungen nun aufbauend auch für jene Asylwerber, die sich in Oberösterreich bereits in Landesversorgung befinden.

In Oberösterreich leben per 31. Mai 2024 - zusätzlich zu den 195 Asylwerbern in Bundesversorgung – 4.283 Personen in der Grundversorgung in Landesbetreuung (ohne Ukraine-Vertriebene).

„Gesellschaftlichen Beitrag leisten“

Schon 2023 hatte die Konferenz der zuständigen Landesräte einen Oberösterreich-Antrag zur Verpflichtung von Asylwerbern zu kommunalen Hilfstätigkeiten einstimmig beschlossen und das Innenministerium mit einer Prüfung beauftragt. Der Bund lege mit den Neuerungen nun die rechtliche Basis für die Länder, so Hattmannsdorfer: „Asylwerber haben eine Verpflichtung gegenüber dem Land, das sie aufnimmt. Wer Schutz und Hilfe in Anspruch nimmt, soll dafür auch einen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Der Bund setzt unsere OÖ-Initiative nun um. Wir werden auf Basis dieses Modells auch in Oberösterreich entsprechende Regelungen erarbeiten und umsetzen.“

Oö. Modell wird erarbeitet

Wie Hattmannsdorfer ankündigt, werde in Oberösterreich - basierend auf den neu vorliegenden Grundlagen - gemeinsam mit den betreuenden NGOs ein Model für Oberösterreich ausgearbeitet. „Wir arbeiten derzeit an der Einführung der verpflichtenden Hilfstätigkeiten für Asylwerber in der Landesversorgung. Auch Werteschulungen sollen rasch kommen.“

Die neuen Maßnahmen würden dem Zugang Oberösterreichs entsprechen, Asylwerber, speziell jene mit hoher Bleibeperspektive, „von Tag eins an zu integrieren und an unsere Werte heranzuführen.“

Pilotprojekt

Um die Zeit in der Grundversorgung besser zu nützen, gibt es in OÖ auch zwei Pilotprojekte (Linz und Ried im Innkreis), in dem Asylwerber mit hoher Bleibeperspektive – aktuell Geflüchtete aus Syrien - schon in der Grundversorgung qualifiziert werden. Sie erhalten Deutschkurse und Arbeitstrainings, um nach Erhalt des Asylbescheids rasch eine Arbeit aufnehmen zu können.

Auch lesen: „Frauen haben unglaubliches Potenzial“: 16. Integrationskonferenz mit Schwerpunkt Arbeitsmarkt

Grüne üben Kritik

Die Integrationssprecherin der Grünen im oö. Landtag, Ines Vukajlovic, übt Kritik an einer Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten und sieht Populismus. „Wenn Landesrat Hattmannsdorfer die Arbeitskraft von Asylwerbern tatsächlich nutzen und die Integration fördern möchte, sollte er sich für die Öffnung des Arbeitsmarktes einsetzen.“ Vukajlovic weist auch darauf hin, dass im Verordnungsentwurf des Bundes ein Einverständnis der Asylwerbenden betont werde.

Hintergrund Bundes-/Landesversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, die auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind (angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung). Der Bund leistet die Grundversorgung für Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht. Wenn geklärt ist, dass es zu einem ordentlichen Asylverfahren kommt, kommt der Asylwerber in die Grundversorgung der Länder und damit auch in ein Landequartier.


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