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OÖ/LINZ. In Linz stand am Donnerstag wieder das geplante neue OÖ Hundehaltegesetz auf der Tagesordnung, bei der dritten Landtags-Unterausschusssitzung. Diskutiert wurden etwa die Eckpunkte der Verordnung, das gänzlich neue Hunderegister sowie wesentliche Änderungen der Regierungsvorlage, die nach der Begutachtungsphase in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Der Beschluss ist im Juli-Landtag geplant.

Symbolfoto: Die Debatten um das geplante neue OÖ Hundehaltegesetz laufen weiter. (Foto: Christian Müller/stock.adobe.com)

„Mit dem neuen Gesetz setzen wir bei den Hundehaltern selbst an: Ein Tier zu haben, bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Die Entscheidung, sich einen Hund zuzulegen, soll künftig weniger leichtsinnig gefällt werden“, so der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ), der sich auch für den konstruktiven Austausch im Zuge der Landtags-Unterausschussberatungen bedankt.

Viele offene Fragen seien von den anwesenden Experten geklärt worden. Für Lindner ist aber auch klar: „Jeder substantielle Abstrich im vorgelegten Gesetzesentwurf würde ein Abstrich beim Schutz der Oberösterreicher bedeuteten. Das konnten wir heute klarmachen.“

Gänzlich neues Hunderegister für Oberösterreich

Vorgestellt wurde auch der Aufbau eines neuen und umfassenden Hunderegisters. Im Hintergrund wird bereits an der Umsetzung gearbeitet: „Oberösterreich bekommt das innovativste Hunderegister Österreichs“, so Lindner.

  • Die Neuerungen sollen in Zukunft eine bessere Übersicht über alle in Oberösterreich gemeldeten Hunde bringen.
  • Zudem werde das Hunderegister den Gemeinden den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erleichtern, der durch das strengere Hundehaltegesetz zwangsläufig entstehen wird.
  • Das Register wird eine gemeindeübergreifende, oberösterreichweite Übersicht bringen, auf die alle Gemeinden Zugriff haben werden.
  • Die Anbindung an das Zentrale Melderegister soll sicherstellen, dass Hundehalter nicht mehr mehrfach angelegt werden können. Das bessere Datenmanagement führt zudem dazu, dass bei Umzug eines Hundes, die „neue“ Wohnsitzgemeinde informiert wird. Mit dem Umzug gehen auch Informationen über den Hundehalter – also beispielsweise Vorfälle, Ausbildungen oder Hundehalteverbote – an die neue Hauptwohnsitzgemeinde.

OÖVP: „Feinschliff nötig“

Noch nicht ganz zufrieden zeigt sich OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel, ein Feinschliff sei noch nötig. In Ordnung gehen würden die „Kampfhunde-Regelung“, überschießende Bestimmungen für den Familienhund seien aus ÖVP-Sicht nicht nötig. Strengere Regeln brauche es hingegen bei bereits auffällig gewordenen Hunden.

„Die Verantwortung für einen sachgemäßen und sicheren Umgang mit dem eigenen Hund soll beim Halter liegen und darf nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden“, will Dörfel auch sichergestellt haben. Er fordert von Lindner zudem auch noch, einen Entwurf zur Ausbildungs-Verordnung vorzulegen.

Beschluss im Juli geplant

Die voraussichtlich letzte Unterausschusssitzung findet Mitte Juni statt, bevor das Gesetz dann im Juli im Landtag beschlossen werden kann, so Lindner. Inkrafttreten soll das Gesetz dann am 1. Dezember 2024.

Mehr zum Thema: Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich: Einstimmiger Beschluss der Landesregierung


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