Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich: Einstimmiger Beschluss der Landesregierung
OÖ/LINZ. In der Sitzung der oö. Landesregierung am Montag wurde der von Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) eingebrachte Gesetzesentwurf zum neuen Oö. Hundehaltegesetz einstimmig beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug, Lindner rechnet mit einem Inkrafttreten gegen Ende 2024.
Tragische Vorfälle des letzten Jahres haben gezeigt, dass es Änderungen im Oö. Hundehaltegesetz braucht. Nachdem die durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge sehr umfassend waren, hat man sich für eine gänzliche Neuerlassung des Oö. Hundehaltegesetzes anstatt einer einfachen Novellierung entschieden.
Die vorgelegte Neufassung setzt vor allem bei den Hundehaltenden an. „Das Hundehaltegesetz dient dem Schutz der Menschen. Daher haben wir umfassend nachgeschärft und setzen vor allem am anderen Ende der Leine an: mit erhöhten Ausbildungserfordernissen für Hundehalter, mehr Handhabungsmöglichkeiten für Gemeinden, strengeren Regelungen beim Führen von Hunden und empfindlichen Verwaltungsstrafen“, fasst Lindner zusammen.
Stellungnahmen eingearbeitet
Im Zuge der Begutachtungsphase gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die teilweise auch in die am Montag beschlossene Regierungsvorlage eingearbeitet wurden, vor allem Anregungen aus Sicht der Vollziehung durch die Gemeinden, der Legistik, aber auch von Interessensvertretungen. „Der Vollzug des Hundehaltegesetzes liegt bei den Gemeinden. Um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, wurde nochmal nachgeschärft, mit dem Ziel, die neuen Regelungen möglichst verwaltungsarm zu gestalten“, so der zuständige Landesrat.
Auch Vorbereitungen für eine Neugestaltung des oberösterreichischen Hunderegisters laufen. Gleichzeitig werde die Bevölkerung mit einer zielgerichteten Informationskampagne über die Neuerungen informiert.
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse: Hundehalter aller Hunde müssen auch wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Theoriekurs muss in Präsenz vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Hundehalter großer Hunde müssen zusätzlich noch einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren.
- Mehr Handhabe für Gemeinden: Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.
- Mehr Möglichkeiten für Gemeinden, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Ziel ist, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren.
- Besserer Austausch zwischen den Gemeinden: Auffälligkeiten sollen in Zukunft im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Neu ist zudem, dass künftig Bürgermeister Zugang zu den Daten aller Gemeinden haben sollen.
- Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Neu eingeführt werden spezielle Anforderungen an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Für Halter gibt es jedoch die Möglichkeit, bei der Erfüllung von Auflagen eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Inkrafttreten für Ende 2024 geplant
Nun ist der Landtag am Zug: In einem nächsten Schritt folgt die parlamentarische Debatte, bevor der Oö. Landtag das Gesetz dann noch vor dem Sommer beschließen kann. „Nach einer Beschlussfassung des Gesetzes vor dem Sommer 2024 denke ich daher ein Inkrafttreten mit einer angemessenen Frist zur Vorbereitung und Information gegen Ende des Jahres 2024 an“, so Lindner.
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