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Neu: Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen

Tips Logo Online Redaktion, 04.08.2024 08:00

Ö. Großer Erfolg für das Gewerbe und Handwerk: Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister führen und in Dokumente eintragen lassen.

Unter anderem die Elektrotechniker können sich jetzt auch den Meistertitel eintragen lassen. (Foto: kunakorn/stock.adobe.com)

Der Meistertitel, den bereits alle Meister im Handwerk seit 2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Konkret sind das:

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Kontaktlinsenoptik
  • Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren
  • Fußpflege
  • Massage
  • Bestattung
  • Vulkaniseur
  • Waffengewerbe (Büchsenmacher)
  • Sprengungsunternehmen

Diese zehn handwerksähnlichen Gewerbe sind künftig berechtigt, die Bezeichnung „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.“) oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.

Darüber hinaus gibt es künftig den eintragungsfähigen Meistertitel - mit einer ergänzenden Spezifikation - für vier der höchsten Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das Wort „Meister“ in der Bezeichnung führten. Das sind:

  • Baumeister – Mst. (BM)
  • Brunnenmeister – Mst. (BrM)
  • Steinmetzmeister – Mst. (StM)
  • Holzbau-Meister – Mst. (HBM)

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