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Land OÖ will verfassungskonforme Lösung für „Schwarzbauten“

Tips Logo Karin Seyringer, 29.07.2024 20:15

OÖ/LINZ. Mehr als hundert Verdachtsfälle von „Überbauungen ins Grünland“ in Oberösterreich hat der Landesrechnungshof in einem seiner Berichte 2023 ausgewiesen. Die beiden zuständigen Landesräte LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Markus Achleitner (ÖVP) ringen um eine verfassungskonforme Lösung beim Thema Schwarzbauten. Oberstes Ziel: Keine Existenz zu vernichten, die mit einem Abriss wohl verbunden wären.

LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner und Landesrat Markus Achleitner (v. l.) (Foto: Land OÖ/Daniel Kauder)

„Die Gründe für Abweichungen von einer erteilten Baubewilligung bzw. einer widmungswidrigen Überbauung sind sehr unterschiedlich und teils auch gar nicht mehr nachvollziehbar“, so Wohnbau- und Baurechts-Landesrat Haimbuchner. „Häufig sind die Betroffenen nicht die damaligen, sondern die jetzigen Eigentümer, die Erben oder Käufer. Und wenn Missstände auftauchen, ist das häufig existenzbedrohend.“

Nachträgliche Bewilligungen seien nicht möglich, die Folgen: „Benützungsuntersagungen, Abrissbescheide, jahrelange Prozesse, und am Ende zerstörte Existenzen“, so Haimbuchner.

Gutachten beauftragt

Daher wurde bei Verfassungsrichter Andreas Hauer (Institut Verwaltungsrecht, JKU) ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass klären soll, wie verfassungskonform ein Abriss umgangen werden könnte. Auch die Frage von wohnbauförderungsrechlichen Konsequenzen stehe im Raum. Eine Lösung sei hier keine politische, sondern eine Rechtsfrage, so Haimbuchner und Achleitner.

„Legistisch ist daher eine entsprechende Ergänzung im Oö. Raumordnungsgesetz für derartige Fälle zu erstellen, die entsprechend der Erkenntnisse des Rechtsgutachtens umsetzbar ist.“

„Gutachten lässt hoffen“

Der erste Teil des Gutachtens liegt nun vor, und Haimbuchner wie Achleitner sind „guter Hoffnung“ und positiv gestimmt, damit künftig einen guten Kompromiss zwischen „Generalamnestie“ und „Existenzzerstörung“ ermöglichen zu können. „Die positive Botschaft“, so Haimbuchner: das erste Teilgutachten kann den meisten Betroffenen Hoffnung geben.

Das erste Teilgutachten bescheinige „dass die Möglichkeit einer nachträglichen, verfassungskonformen Widmung grundsätzlich besteht“, so Haimbuchner. „Wir sind guter Dinge, in den kommenden Monaten eine Lösung zu finden.“

Laut Achleitner wurde auf Basis des Gutachtens der Auftrag an die Gruppe Baurecht und die Abteilung Raumordnung erteilt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. „Wir wollen im Herbst Klarheit haben“, dann soll ein Gesetzesentwurf auch im Landtag diskutiert werden, so Achleitner.

Keine Generalamnestie

Klargestellt wird von beiden, dass es keinesfalls darum gehe, illegales Bauen zu legalisieren, es keine Generalamnestie gebe.

„Wir wollen niemanden besserstellen und das ist auch kein Vorschlag, es künftig nicht so genau zu nehmen mit der Raumordnung. Wir haben auch vorgesorgt und im Baurecht eingezogen: Bauführer müssen nun nach Betonieren der Bodenplatte bei der Gemeinde nachweisen, dass diese innerhalb der Widmungsgrenze ist. Das kann dann sofort kontrolliert werden – wenn es nicht stimmt, kann noch leicht reagiert werden.“

Auch wenn sich viele Verdachtsfälle wieder auflösen würden, „es gibt eine Vielzahl von Fällen – daher begründen wir auch mit öffentlichem Interesse: Wohnraum zu erhalten, durch Geschäfte Versorgung sicherzustellen. So ist unser wesentlicher Grundpfeiler des rechtlichen Zugangs,“ so Achleitner. „Gesellschaftspolitisch ist ein Abriss in Wahrheit keine Position, die man vertreten kann.“

Es wird Sanktionsmaßnahmen geben

Um auch die geforderte Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, also niemanden besser zu stellen, werde es bei Fällen von Überschreitungen Sanktionsmaßnahmen geben, diese seien aber deutlich weniger als der Abriss des Gebäudes. Haimbuchner: „Wir gehen davon aus, dass die Sanktion mit einer Strafzahlung erfüllt sein kann.“

„Das Gutachten zeigt einen gangbaren Weg, wie wir solche Fälle in einen rechtskonformen Zustand bringen können – mit Ausgleichszahlungen, die schmerzhaft sein werden, und es wird auch Fälle geben, die nicht lösbar sind.“

Ziel sei es auch, so Achleitner: Lösungen an die Hand zu geben, letzten Endes den Behörden und Bürgermeistern, die die Gesetze zu vollziehen haben.

Reaktionen: Grüne wollen Einblick in Gutachten, SPÖ will konstruktive Zusammenarbeit

„Solche Lösungen dürfen kein Persilschein für künftige illegale Bauten im Grünland sein und müssen verfassungsrechtlich wasserdicht sein“, kommentiert der Grüne Raumordnungssprecher Rudi Hemetsberger die Pläne. Die Grünen fordern auch Einsicht in das Gutachten.

SPÖ-Raumordnungssprecherin Heidi Strauss fordert die aktive Einbindung des Oö. Landtags sowie rechtzeitige Begutachtungen. „Der Schlüssel zum Erfolg liegt in konstruktiver Zusammenarbeit und einem wahren 360-Grad Blick.“


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