OÖVP fordert neue Regeln für jugendliche Straftäter
OÖ. Die OÖVP sieht Handlungsbedarf im Bereich der Jugendkriminalität. Drei Grundsätze hat die Partei dazu erarbeitet.

Die OÖVP hat sich den aktuellsten Sicherheitsbericht des Innenministeriums (Stand 2022) sowie Daten der Statistik Austria und des Justizministeriums zu gerichtlichen Verurteilungen von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2023 angesehen.
Laut Statistik Austria und Zahlen der Justiz wurden 2023 in Oberösterreich 427 Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gerichtlich verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 12,4 Prozent. Aus Sicht der OÖVP stechen im Regionalvergleich 2013-2023 die Anstiege der gerichtlichen Verurteilungen von 14-18-Jährigen in den Landesgerichtssprengeln Linz (plus 41,8 Prozent) und Wels (plus 26,3 Prozent) hervor.
Forderung nach neuen Gesetzen
OÖVP fordert Die OÖVP fordert daher, dass strafunmündige Kinder (unter 14-Jährige) nach Straftaten engmaschiger und zielgerichteter betreut werden. Bei „schweren Straftaten und Intensivtätern“ müsse man künftig aber auch schon im Kindesalter Haftstrafen in Betracht ziehen. Für Jugendliche (14-18 Jahre) schwebt der OÖVP bei bedingten Verurteilungen oder Absehen von einer Jugendstrafe eine Verwarnung mit Kurzzeit-Arrest vor – nach deutschem Modell. Jugendliche Intensivtäter solle man vorübergehend von Führerschein-Prüfungen ausschließen und bei wiederholten schweren Delikten stufenweise nach Erwachsenen-Strafrecht beurteilen. Dritter Punkt: Es müsse mehr Sanktionsmöglichkeiten gegen „sorglose bzw. in Bezug auf die Behörden unkooperative Eltern“ geben. Hier braucht es laut OÖVP neue Gesetze – um den Eltern das „Abgleiten eines Kindes in Intensiv- und Wiederholungstäterschaft“ zur Last gelegt werden kann.
Auch behördlich verhängte Hausarrest-Phasen oder warnende Einblicke in den Haftalltag halt die Partei für sinnvoll.


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22.08.2024 19:56
Jugendliche Straftäter
Also wenn da ein neues Gesetz kommen sollte dann müssen aber alle nachdem gleichen Kriterien bestraft werden. Und nicht so wie es bisher der Fall war. Es kann auch nicht sein das es für Belanglose Delikte höhere strafen zu erwarten sind als zb.für eine Vergewaltigung.