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Schnell noch einreichen: Antragsfrist für Handwerkerbonus 2024 endet Ende Februar

Tips Logo Karin Seyringer, 24.02.2025 19:32

Ö/OÖ/NÖ. Wer seit 1. März 2024 bis Jahresende 2024 Handwerksleistungen durchführen hat lassen und sich den Handwerkerbonus des Bundes dafür noch nicht geholt hat, sollte schnell sein: Am 28. Februar läuft die Frist zur Beantragung aus. Die gute Nachricht: Der Bonus geht in einer zweiten Förderperiode im Jahr 2025 weiter – wenn auch in abgespeckter Form.

Wände ausmalen oder Fließen legen lassen? Nur noch bis Ende Februar kann der Handwerkerbonus für Leistungen im Jahr 2024 beantragt werden. (Foto: amedeoemaja/stock.adobe.com)

Seit 15. Juli 2024 gibt es für Handwerksleistungen, die ab 1. März 2024 beauftragt und bezahlt wurden, über den Handwerkerbonus des Bundes eine Förderung – mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024. Gefördert wird dabei die Arbeitsleistung von Handwerkern im eigenen Zuhause, etwa Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Hausbau oder Wohnraumschaffung sind umfasst.

Eingereicht werden kann für 2024 nur mehr bis 28. Februar. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

2025: Maximal 1.500 Euro

Für durchgeführte Leistungen im Jahr 2025 kann die Förderung dann ab 1. März beantragt werden. Für das Jahr 2025 verringert sich die Förderhöhe auf maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.

Alle Infos und Beantragung unter handwerkerbonus.gv.at

Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Bei Bedarf unterstützten laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Gemeindeämter vor Ort.

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Alle Infos/Antrag: https://handwerkerbonus.gv.at/

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