Sozialhilfe in OÖ: neue Maßnahmen für arbeitsfähige Langzeitbezieher
OÖ/LINZ. Das Sozialressort des Landes OÖ hat gemeinsam mit Städtebund und Oö. Gemeindebund sowie AMS das Projekt „Sozialhilfe und Beschäftigung“ gestartet. Um die Sozialhilfe treffsicherer zu gestalten, ist etwa eine Analyse von „typischen Merkmalen“ von Langzeit-Beziehern geplant. Auch sollen Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden.
Nach einem mehrjährigen Rückgang sei 2024 erstmals wieder ein leichter Anstieg bei den Sozialhilfe-Beziehenden in Oberösterreich verzeichnet worden, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP). Dabei spielt auch die aktuelle wirtschaftliche Lage eine Rolle.
9.207 Personen wurden im Vorjahr laut Sozialhilfestatistik zumindest einmal unterstützt, ein Plus von 4,6 Prozent zu 2023. Die Zahl der betroffenen Haushalte ist stabil: 2023 wurden 5.220 Haushalte mit Sozialhilfe unterstützt, im Jahr 2024 waren es 5.283.
Nicht alle diese Personen beziehen dabei ausschließlich Sozialhilfe:
- 3.510 Personen zählen zu den sogenannten Vollbeziehern: Diese Gruppe bezieht ausschließlich Leistungen aus der Sozialhilfe und/oder Wohnbeihilfe und verfügt über keine weiteren Einkommensquellen.
- 1.985 Personen zählen zu den sogenannten „Aufstockern“, die neben einer AMS-Leistung zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
- 972 Personen beziehen Sozialhilfe zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen.
40 Prozent gelten als arbeitsfähig
Im Fokus steht nun die Gruppe jener Bezieher, die als arbeitsfähig gilt. Gemeinsam mit AMS, Städte- und Gemeindebund sollen neue Maßnahmen zur Vermittlung gesetzt werden. Denn rund 40 Prozent der Beziehenden würden arbeitsfähig sein (3.599 Personen), vorausgesetzt passender Qualifizierungsmöglichkeiten.
Das Sozialressort hat bei einem externen Institut dazu eine Analyse beauftragt, mit Fragestellungen wie: Welche Profile von Sozialhilfe-Beziehern lassen sich identifizieren? Welche konkreten Qualifikationen fehlen für den beruflichen Wiedereinstieg? Und welche Hindernisgründe gibt es, Arbeit aufzunehmen?
Anhand der Ergebnisse sollen passgenaue Programme entwickelt werden, zur nachhaltigen Wiedererlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit.
Ein besonderer Fokus liegt auf jener Gruppe der Langzeitbezieher von Sozialhilfe (länger als ein halbes Jahr) – von 3.599 Personen sind das 1.667. Diese Gruppe benötige intensivere Unterstützung, gezielte Qualifizierung, individuelle Beratung und engmaschige Begleitung.
„Sozialhilfe darf kein Lebensmodell sein“
„Sozialhilfe muss jene Menschen auffangen, die sich in einer akuten Notlage befinden – sie darf aber kein Lebensmodell sein. In Oberösterreich setzen wir daher konsequent auf das Prinzip 'Fördern und Fordern'. Das bedeutet: Wer staatliche Unterstützung erhält und arbeitsfähig ist, muss bereit sein, aktiv an der Vermittlung in den Arbeitsmarkt mitzuarbeiten. Daher setzen wir einen Fokus auf arbeitsfähige Langzeitbezieher, wir wollen über diese Gruppe mehr wissen und Maßnahmen setzen, um sie wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Unser Ziel ist es, Menschen wieder in die Eigenständigkeit zu führen und nachhaltig sozial zu stabilisieren – denn soziale Sicherheit entsteht nicht durch Dauerhilfe, sondern durch echte Einbeziehung in die Gesellschaft und dauerhafte Perspektiven am Arbeitsmarkt“, so Landesrat Dörfel.
Weiterentwicklung des Case Managements
Auch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich der Sozialhilfe sollen neu ausgerichtet werden: Künftig soll der Einsatz von Landesmitteln stärker auf die wirksamsten Maßnahmen und Projekte konzentriert werden. Das Case Management soll dabei als zentrale Anlaufstelle fungieren – mit klarer Ausrichtung auf Erwerbsarbeit. Die Betreuung erfolgt wie bisher auf Zuweisung der Bezirksverwaltungsbehörden. Durch enge Zusammenarbeit sollen Übergänge in Beschäftigung effizienter werden.
Regeln und Sanktionen
In Oberösterreich gilt in der Sozialhilfe strenger Vollzug. Das bedeutet die Verpflichtung zur aktiven Arbeitssuche (Bemühungspflicht), ausreichende Deutschkenntnisse und die Bereitschaft zur Integration. Verstöße führen zu Leistungskürzungen. 2024 wurden laut Zahlen des Landes über 800 Leistungskürzungen ausgesprochen.
Nun soll auch das Case Management gesetzlich verankert werden – verbunden mit der klaren Regelung, dass Pflichtverletzungen im Rahmen dieses Instruments sanktioniert werden. Damit wird sichergestellt, dass etwa verschuldete Terminversäumnisse oder mangelnder Mitwirkungswille bei Qualifizierungsmaßnahmen nicht folgenlos bleiben.
Schärfer wird auch die Gangart in Bezug auf elterliche Verantwortung und Mitwirkungspflichten. Dabei geht es zum Beispiel darum, Eltern, die Sozialhilfe beziehen, künftig stärker auf ihre Verantwortung bei der Erziehung ihrer Kinder hinzuweisen und allfällige Verstöße gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten zu sanktionieren.
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