Welche Änderungen in der oö. Hundehalteverordnung geplant sind
OÖ. Auf der Zielgeraden sieht der zuständige Landesrat Martin Winkler (SPÖ) den Entwurf für die angepasste Hundehalteverordnung aus 2024 in Oberösterreich.
Konkret sollen in der adaptierten Verordnung ausgebildete Diensthundeführer berücksichtigt werden. Diesen soll der verpflichtende Sachkundenachweis künftig angerechnet werden. „Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer bringen eine umfassende Ausbildung mit und sollen daher klar in der Verordnung berücksichtigt werden“, so Tierschutz-Landesrat Winkler.
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Weitere Änderungen: Die Kontrolle und Qualitätssicherung bei den Sachkunde-Kursen soll verbessert werden. Eine weitere Anpassung betrifft eine Klarstellung, dass Hundehaltende im Rahmen der verhaltensmedizinischen Evaluierung frühere Vorfälle mit ihrem Hund dem Tierarzt bekannt geben müssen.
„Klar und praxistauglich“
„Mit der Weiterentwicklung der Hundehalteverordnung schaffen wir klare, praxistaugliche Regelungen und stellen sicher, dass verantwortungsvolle Hundehaltung weiterhin oberste Priorität hat“, so Winkler.
Am Donnerstag wird das Thema im Ausschuss behandelt, der Verordnungsentwurf soll im Februar 2026 in Begutachtung gehen.
Informationsplattform
Für umfassende und verständliche Infos rund um das Thema Hundhelatung wurde die Plattform www.sichermithund.at eingerichtet.
Die oö. Grünen verweisen in einer Aussendung auf ihre frühere Forderung, dass Ausbildungen von Hundeführern in Sicherheits- und Rettungsorganisationen als gleichwertig zum Sachkundenachweis anerkannt werden müssen. „Am Donnerstag im Ausschuss werden wir wissen, ob die Anpassung unseren Forderungen entspricht. Ob sie präzise und wirklich praxistauglich oder die nächste nötige Verbesserung nur eine Frage der Zeit ist“, so die Grüne Sicherheitssprecher Anne-Sophie Bauer.
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