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OÖ/LINZ. Das Land OÖ hat in Abstimmung mit dem oö. Gemeindebund und dem oö. Städtebund die Bau- und Einrichtungsverordnung novelliert. Damit soll der Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen erleichtert werden. Konkret wurde der Größenbedarf der Außenspielflächen angepasst.

Mit der Novelle wurde der Größenbedarf der Außenspielflächen angepasst (Symbolfoto). (Foto: Alinsa/stock.adobe.com)

„Der Ausbau der Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich läuft und wird weiter vorangetrieben. Die Anzahl der Gruppen steigt und die Zahl der Kinder in Betreuung wird größer. Wir wollen, dass die Kinderbildung in der Mitte der Gesellschaft in den Stadt- und Gemeindezentren stattfinden kann. Daher schaffen wir den rechtlichen Rahmen, um den Ausbau zu ermöglichen sowie Gemeinden und Städte zu entlasten“, so die zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP).

Grünflächenbedarf angepasst

Die Novelle ist bereits mit Montag, 1. Jänner 2026, in Kraft getreten. Damit sei dem Wunsch nach einer Staffelung der Außenspielflächen entsprechend der Einrichtungsgrößen nachgekommen worden.

Bislang waren für jede einzelne Kindergarten- und Hortgruppe je 500 Quadratmeter Spielplatz, für Krabbelstubengruppen 200 Quadratmeter vorgesehen.

In der Praxis hatte sich aber gezeigt, dass gerade bei größeren Projekten vor allem in Ortszentren oder im urbanen Bereich oftmals nicht genug Grünflächen zur Verfügung standen oder auch die Kosten für den Ankauf eine Herausforderung darstellten.

Mit der Novelle und der Neudefinition des Flächenerfordernisses sei ein tragfähiger Kompromiss gefunden, gleichzeitig werde der weitere Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes begünstigt.

Basis bleibt, Reduktion bei jeder weiteren Gruppe

Die Regelung von 500 Quadratmetern für Kindergarten- und Hortgruppen sowie 200 Quadratmetern für Krabbelstubengruppen wird als Ausgangsbasis für die erste Gruppe beibehalten. Bei jeder weiteren Gruppe wird ein um 50 Quadratmeter (Kindergärten, Horte) beziehungsweise 25 Quadratmeter (Krabbelstube) geringeres Flächenausmaß bis auf ein Minimum von 250 Quadratmetern beziehungsweise 150 Quadratmetern eingeführt.

Für Kindergärten und Horte mit einer Gruppe ergeben sich damit 500 Quadratmeter Flächenerfordernis, bei zwei Gruppen 950 Quadratmeter, bei drei 1.350. Bei zehn Gruppen wären es 3.250 Quadratmeter.

Bei Krabbelstubengruppen sind es bei einer Gruppe 200 Quadratmeter, bei zwei 375, bei drei 525 und bei fünf zum Beispiel 825.


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