Gemeinderecht in Oberösterreich soll schlanker und digitaler werden
OÖ/LINZ. Mit dem Ziel, die Kommunalverwaltung in OÖ zu modernisieren und zukunftsfit gestalten, um näher an den Bürgern zu sein, wird die Oö. Gemeindeordnung und Stadtstatute novelliert.

„Mit der Modernisierung der Oö. Gemeindeordnung legen wir ein starkes Fundament: Wir geben den Gemeinden mehr Handlungsspielraum, vereinfachen Verfahren und reduzieren Bürokratie – für spürbare Verbesserungen im Alltag der Bevölkerung. Mein Ziel ist es, allen Menschen, ob am Land oder in der Stadt, gleiche Chancen und Lebensbedingungen zu ermöglichen. Die neue Gemeindeordnung ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg“, ist Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) überzeugt.
Sie verweist darauf, dass bei der Gesetzesnovelle von Beginn an Vertreter aus Politik, Verwaltung und Interessensvertretungen eingebunden gewesen seien.
Die wichtigsten Neuerungen
- Durch attraktive Rahmenbedingungen soll die Zusammenarbeit von Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften vereinfacht werden. Gerade kleinere Gemeinden könnten so ein breites und fachspezifisches Serviceangebot sicherstellen.
- Gleichberechtigung: Künftig müssen Gemeinden auch ausdrücklich Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten in ihren Ausschüssen behandeln, die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Gemeinden.
- Die Wertgrenzen für Anschaffungen und Investitionen, bis zu denen Bürgermeister selbst entscheiden können, werden angesichts der Teuerung angehoben, so sollen Gemeinden wieder schneller handeln können.
- Mehr Transparenz: Die öffentlichen Gemeinderatssitzungen können künftig mit Beschluss des Gemeinderates aufgezeichnet und online bereitgestellt werden. Bislang Graubereich, ist ein DSGVO-konformer Umgang mit personenbezogenen Daten klar geregelt.
- Künftig sollen Verfügungs- und Repräsentationsmittel bereits während des Budgetprovisoriums genutzt werden können – bis zu einem Zwölftel des Vorjahresbudgets pro Monat. „Unsere Vereine und Ehrenamtlichen sind das Herz unserer Gesellschaft und tragen unser Zusammenleben vor Ort. Auch in finanziell herausfordernden Zeiten darf dieses Engagement nicht unter Druck geraten. Weniger Bürokratie verschafft den Gemeinden mehr Spielraum“, so Michaela Langer-Weninger.
- Klar geregelt werden soll auch, wer bei freiwerdenden Gemeindevorstands-Mandaten das Stimmrecht ausüben darf.
- In Ausnahmesituationen wie bei Krankheitswellen, Hochwasser oder andere außergewöhnliche Ereignisse wird sichergestellt, dass Sitzungen bei sachlich gerechtfertigten Gründen abgesagt werden können, ohne dass die Rechtssicherheit der handelnden Personen beeinträchtigt wird.
- Digitale Abstimmungen: Künftig soll die Abstimmung im Gemeinderat auch über eine technische Vorrichtung digital möglich sein.
Ende Februar in Begutachtung
Die Novelle soll Ende Februar in achtwöchige Begutachtungsphase gehen, voraussichtlicher Eingang in den Landtag ist laut Langer-Weninger im Mai, der Zeitpunkt des Beschluss ist abhängig von parlamentarischen Prozessen und noch offen.


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