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Feuerwehrgesetz in Oberösterreich wird novelliert

Tips LogoKarin Seyringer, 26.03.2026 10:21

OÖ/LINZ. Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) plant eine Novelle zum Feuerwehrgesetz in Oberösterreich. Klare Regeln, mehr finanzielle Freiheit und vereinfachte Genehmigungsverfahren sind unter anderem geplant. Die Novelle ist nun in Begutachtung. 

Archivfoto - das oö. Feuerwehrgesetz wird novelliert. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)
Archivfoto - das oö. Feuerwehrgesetz wird novelliert. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)

„Oberösterreichs Feuerwehren sind ein Garant für schnelle Hilfe in Notfällen - wer sie stärkt, stärkt die Sicherheit unseres Landes. Um verlässlich mehr Sicherheit zu garantieren, hat die Einsatzfähigkeit und Schlagkraft jeder einzelnen Feuerwehr oberste Priorität. Mit der Novelle des oö. Feuerwehrgesetzes schaffen wir den notwendigen rechtlichen Feinschliff“, so Michaela Langer-Weninger.

Die zentralen Änderungen: Klare Regeln

Klare Regeln sollen künftig dafür sorgen, dass bei grobem Fehlverhalten rasch Klarheit geschaffen werden kann – unabhängig von der Funktionsebene. So bleibt die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren jederzeit voll erhalten. „Interne Konflikte dürfen sich nicht auf die Handlungsfähigkeit der Mannschaft auswirken“, betont die Landesrätin.

Einnahmen zweckgebunden

Künftig wird eindeutig geregelt, dass die Verrechnung der Leistungen durch die Feuerwehr selbst erfolgt. Auch werde sichergestellt, dass Einnahmen aus Einsätzen zweckgebunden wieder der Feuerwehr zugutekommen.

Stärkung der Privatsphäre betroffener Personen

Einsätze unserer Feuerwehren erfordern mitunter Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen. „Die Novelle präzisiert die bewährten Grundsätze des vertraulichen Umgangs mit sensiblen Informationen“, so Langer-Weninger: Tatsachen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, dürfen nicht weitergegeben werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Damit wird der Schutz der Privatsphäre klar hervorgehoben.

Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

Mit der Novelle soll das Verfahren vereinheitlicht werden: Geplant ist, dass künftig beide Dienstordnungen (jene der oö. Feuerwehren und jene des Oö. Landesfeuerwehrverbandes) lediglich der Landesregierung anzuzeigen sind, eine Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Bislang war für fast alle Adaptierungen im internen Ablauf ein Beschluss der Landesregierung notwendig. 


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