Novelle des oö. Chancengleichheitsgesetz soll mehr Selbstbestimmung bringen
OÖ/LINZ. Oberösterreich will die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen umfassend weiterentwickeln. Eine Novelle des Chancengleichheitsgesetzes wurde nun präsentiert und geht in Begutachtung. Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung, bessere Teilhabe und passgenaue Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.

„Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt in der Mitte unserer Gesellschaft leben können“, betont Sozial-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP). Die Reform soll genau dafür die Rahmenbedingungen schaffen – mit neuen Wohnformen, besseren beruflichen Perspektiven und gezielter Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen.
Neue Wohnformen und mehr Flexibilität
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Wohnangeboten. Insgesamt sollen rund 200 neue Wohnplätze entstehen. Gleichzeitig werden neue Modelle wie Trainingswohnen oder alternatives Wohnen gestärkt. Diese sollen es ermöglichen, je nach Bedarf zwischen betreuten und selbstständigeren Wohnformen zu wechseln.
Diese Möglichkeiten verfolgen das Ziel, Menschen stärker in ihrer Entwicklung zu unterstützen und ihnen mehr Eigenständigkeit zu ermöglichen. Auch eine Rückkehr in stärker betreute Angebote soll weiterhin möglich sein, wenn sich Lebenssituationen ändern.
Fokus auf Arbeit und Teilhabe
Auch im Bereich Arbeit setzt die Novelle neue Impulse. Menschen mit Behinderungen sollen verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu werden bestehende Maßnahmen ausgebaut und rechtlich verankert – etwa das Inklusionsservice als zentrale Anlaufstelle für Betriebe und Betroffene.
Zusätzlich gibt es finanzielle Anreize für Unternehmen: Der Inklusionszuschuss unterstützt Betriebe dabei, Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf anzustellen.
Neue Leistungen und weniger Bürokratie
Mit der Reform werden auch neue Angebote geschaffen. Dazu zählt etwa eine eigene Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderungen über 65 Jahren. Gleichzeitig sollen Abläufe vereinfacht und bürokratische Hürden reduziert werden.
Interessensvertretungen begrüßen die geplanten Änderungen. „Die Weiterentwicklung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes stärkt Teilhabe, passgenaue Betreuung, Durchlässigkeit und psychosoziale Dienste wesentlich. Neue Leistungen wie Tagesbetreuung sowie klarere Regelungen an verschiedenen Stellen der Novelle verbessern den Alltag“, heißt es zum Beispiel seitens der Sozialunternehmen im psychosozialen und Behindertenbereich OÖ. Sie – sowie andere Vereine – sehen vor allem Vorteile in der stärkeren Ausrichtung auf Teilhabe, der besseren Abstimmung der Angebote und im Bürokratieabbau.
Kritik von SPÖ
SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Engleitner-Neu bezeichnet die Einbindung der Interessensvertretungen als „richtig und wichtig“. Auch neue Angebote wie Tagesbetreuung, Trainingswohnen oder die Aufwertung psychosozialer Dienste seien „grundsätzlich vielversprechend“. Dennoch wird kritisiert, dass die Novelle ein drängendes Problem nicht löse: Platzmangel. Und weiter: „Eine abschließende Beurteilung ist erst möglich, wenn der vollständige Begutachtungsentwurf vorliegt – auch für uns als Landtag.“


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