Entscheidung über Kosten nach Hundeattacke in Naarn
NAARN. Nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn muss die ehemalige Hundehalterin grundsätzlich für die Abnahme und Unterbringung der Tiere aufkommen. Das hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschieden.

Die Behörde hatte ihr insgesamt 12.046,60 Euro vorgeschrieben. Gegen diese Kosten erhob die Halterin Beschwerde. Das Gericht bestätigte die Vorschreibung grundsätzlich. Es strich aber die Kosten für zwei verhaltensmedizinische Evaluierungen. Diese seien nicht erforderlich gewesen, weil die besondere Gefährlichkeit der beiden an der Attacke beteiligten Hunde bereits gesetzlich anzunehmen gewesen sei.Lesen Sie hier mehr.








Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden