Risikowolf im Unteren Mühlviertel zum Abschuss freigegeben
BAD KREUZEN. Nachdem ein Wolf Ende November zweimal auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Bad Kreuzen gesichtet wurde, darf er nun offiziell erlegt werden. Das Tier hatte keine Scheu gegenüber Menschen gezeigt.
Wie das Land Oberösterreich mitteilt, wurde am 25. und 29. November auf ein und demselben landwirtschaftlichen Gehöft in der Marktgemeinde Bad Kreuzen ein Wolf beobachtet und wiederholt vergrämt. Das Wildtier zeigte keine natürliche Scheu und drang während der Aktivitätszeit der Menschen zweimal in den Innenhof des landwirtschaftlichen Betriebes ein.
Abschuss bis 27. Dezember möglich
Aufgrund der Regelungen der Oberösterreichischen Wolfsmanagementverordnung bzw. des österreichweit geltenden Managementplans ist laut Land von einem Risikowolf auszugehen. Daher sei eine Entnahme des Tiers möglich. Der Wolf dürfe nun ist nun innerhalb von vier Wochen ab dem letzten Vergrämungsereignis (also bis einschließlich 27. Dezember) und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern vom letzten Vergrämungsort erlegt werden.
Jäger, Gemeinden und BH sind informiert
Betroffen hiervon sind insgesamt 29 Jagdgebiete in den politischen Bezirken Freistadt und Perg. Die verantwortlichen örtlichen Jagdausübungsberechtigten, beide Bezirksjägermeister, 17 Gemeinden und die beiden Bezirkshauptleute von Freistadt und Perg wurden laut Land bereits informiert.
„Rote Linie überschritten“
„Der Wolf hat in den Höfen unserer landwirtschaftlichen Betriebe absolut nichts verloren. Hier geht es nicht nur um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch um Existenzen unserer Bauernhöfe! Wenn der Wolf immer wieder am selben Ort anzutreffen ist und damit die Nähe der Menschen sucht ist hier ganz klar die rote Linie überschritten!“, erklärt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
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