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„Orgasmus-Päpstin“ klagt gegen ihre Entlassung aus dem Schuldienst

Online Redaktion, 15.01.2024 15:39

OÖ/MÜHLVIERTEL. Eine Volksschullehrerin, die privat in den sozialen Medien Tipps für ein erfüllteres Liebesleben gibt, wurde von der Bildungsdirektion Oberösterreich entlassen. Die Niederösterreicherin, die an einer Volksschule im Mühlviertel unterrichtete, legt dagegen nun Rechtsmittel ein.

Die ehemalige Lehrerin ist auf Instagram und TikTok als „Orgasmus-Päpstin“ aktiv. (Foto: chathuporn/stock.adobe.com)

Die 47-Jährige tritt seit Anfang Dezember 2023 auf diversen Online-Plattformen als „Orgasmus-Päpstin“ auf und gibt dabei – vollständig bekleidet – vorwiegend älteren Menschen Tipps für eine erfüllte Sexualität und bewirbt auch ihr eigenes Coaching-Programm. Aufgrund dieses pikanten Nebenjobs hat die Bildungsdirektion Oberösterreich die Volksschullehrerin nun fristlos entlassen. Auf Tips-Nachfrage nimmt Bildungsdirektor Alfred Klampfer Stellung und betont, dass „nach Einbeziehung der Beteiligten und der erforderlichen Erhebungen sowie nach reiflicher Prüfung diese Entscheidung gefällt worden ist“.

Bildungsdirektion: Nicht mit Vorbildfunktion vereinbar

Konkret habe es mehrere Gespräche mit der Lehrerin gegeben. Ihr sei dabei etwa angeboten worden, ihre Videos mit einer Altersschranke zu versehen, damit diese erst ab 18 zugänglich wären, oder die Konten auf „privat“ zu stellen. Das Problem sei, dass die Frau öffentlich und damit für jeden ersichtlich – also auch für die eigenen Schüler – ihre Tätigkeit als Sexualberaterin ausgeführt hat, so Klampfer. Der öffentliche Auftritt der Frau sei nicht mit der Vorbildfunktion als Volksschullehrerin vereinbar.

„Ich habe nichts verbrochen“

Die Betroffene selbst empfindet diese Kündigung als nicht gerechtfertigt: „Ich habe nichts verbrochen. Ich finde, dass das etwas Positives ist und meine Inhalte sehr wertvoll für die Menschen sind“, erklärt die ehemalige Lehrerin in einem Interview mit Puls 24. Die Schule habe sie über ihre Nebentätigkeit im Vorfeld nicht informiert, da sie hier kein Problem gesehen habe. Das Angebot einer einvernehmlichen Kündigung habe sie abgelehnt, da es für sie einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre.

Verhandlung im Februar

Der Anwalt der Frau hat bereits Klage gegen die fristlose Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht Linz eingereicht. Laut den OÖN ist der Verhandlungstermin für den 6. Februar angesetzt.


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