Arbeiterkammer: 2,2 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk erkämpft
BEZIRK PERG. Insgesamt 28.639 AK-Mitglieder leben im Bezirk. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Insgesamt wurden von den Experten der AK Perg 5.600 Beratungen im Jahr 2023 durchgeführt.
2023 wurden 1.727 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Perg durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 148 Arbeitsrechtsfälle konnten die Juristen der AK Perg im Jahr 2023 abschließen. Diese teilen sich auf in 114 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der Arbeiterkammer ausreichend war, und 34 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 724.042 Euro erkämpft, davon 546.794 Euro außergerichtlich und 177.248 Euro gerichtlich. Die Zahlen bestätigen auch, dass es einen Unterschied macht, ob ein Betrieb organisiert ist oder nicht: 111 der 148 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
75 Sozialrechtsfälle
Darüber hinaus wurden 75 Sozialrechtsfälle bearbeitet und dabei 1.161.297 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 38 Beschäftigte aus zehn insolventen Betrieben im Bezirk 325.959 Euro durchgesetzt (vier davon waren im Gastgewerbe).
Rund 2,2 Millionen Euro hat die AK Perg für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeige auch, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist, ist AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl überzeugt. 1.756 der Beratungen wurden vor Ort in der Bezirksstelle abgewickelt, dazu kommen 3.578 telefonisch und 266 schriftlich.
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 67 Euro für eine Beschäftigte aus dem Bezirk, einer Frau wurden aber auch 13.500 Euro Abfertigung nachgezahlt.
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