Betreuung für Kinder unter drei Jahren ist im Bezirk Perg oft eingeschränkt
BEZIRK PERG. Der AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 zeigt große Unterschiede bei der Kinderbildung und -betreuung im Bezirk Perg. Acht der 26 Gemeinden erreichen in der Gesamtbewertung die höchste Kategorie 1A. Im Vorjahr waren es noch zwölf.

Der Anteil der 1A-Gemeinden liegt im Bezirk bei 30,8 Prozent. Oberösterreichweit beträgt er rund 36 Prozent. Weitere 30,8 Prozent der Gemeinden im Bezirk erreichen die Kategorie A. Eine Gemeinde wird in Kategorie B eingestuft. In den Kategorien C und D befindet sich keine Gemeinde.
Baumgartenberg und Pabneukirchen verloren ihre 1A-Bewertung wegen zu vieler Schließtage. Beide Gemeinden wurden in Kategorie A eingestuft.
Betreuung für die Jüngsten
Bei Kindern unter drei Jahren erreicht im Bezirk nur Saxen die Kategorie 1A. Die Gemeinde erfüllt laut Arbeiterkammer alle drei Kriterien für diese Altersgruppe und bietet eine Betreuung an, die eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht.
In einzelnen Gemeinden beginnt die Aufnahme erst ab dem 18. Lebensmonat. Als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben. Für Eltern kann es daher schwierig sein, unmittelbar nach der einkommensabhängigen Karenz einen Betreuungsplatz zu finden.
Sieben Gemeinden bei Kindergärten in Kategorie 1A
Bei den Drei- bis Sechsjährigen erreichen sieben Gemeinden die Kategorie 1A. Dazu zählen Baumgartenberg, Langenstein, Luftenberg an der Donau, Mauthausen, Saxen, Schwertberg und St. Georgen an der Gusen.
Rund 20 Prozent der Gemeinden werden in dieser Altersgruppe in Kategorie A eingestuft, weitere 15 Prozent in Kategorie B. Eine Gemeinde fällt in Kategorie C, keine in Kategorie D. Klam und Pabneukirchen wurden wegen der Schließzeiten auf Kategorie B zurückgestuft.
Das oberösterreichische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht eine Öffnung von mindestens 47 Wochen pro Jahr vor. Ist der Bedarf gegeben, dürfen Einrichtungen nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein. Im Bezirk Perg überschreiten laut Arbeiterkammer fünf Gemeinden diese Grenze bei den Kindergärten und sieben bei den Krabbelstuben.
Weitere 38,5 Prozent werden in Kategorie B eingestuft. Eine Gemeinde befindet sich in Kategorie C, keine in Kategorie D.








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