Arbeitnehmer sind aus Angst um Job vorsichtiger
RIED. Die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt hat Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und die Arbeit der Arbeiterkammer, die über steigende Arbeitslosigkeit, sinkende Arbeitszufriedenheit und stagnierende Einkommen hinausgehen.

Im Rückblick auf 2015 stellten AK-Direktor-Stellvertreter Franz Molterer und der Rieder AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher fest, dass sich Arbeitnehmer aus Angst um den Job mehr gefallen lassen. Oft ließen sie sich bei Unkorrektheiten seitens des Arbeitgebers nur beraten und verzichteten dann aber darauf, ihre Ansprüche einzufordern.
40 Anfragen täglich
2015 wandten sich im Bezirk Ried 8264 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK – rund 40 pro Tag. Rund zwei Drittel dieser Gespräche erfolgte per Telefon.
In den Fällen, bei denen zur Beratung auch die Vertretung kam, erreichte die AK Ried Zahlungen von insgesamt 5,2 Millionen Euro. Mehr als 3,5 Millionen Euro davon wurden nach Insolvenzen durchgesetzt. In Sozialrechtsangelegenheiten (vor allem Pensionsansprüche und Pflegegeld) erstritt die AK über 950.000 Euro. Knapp 520.000 Euro wurden durch außergerichtliche Einigungen eingebracht, knapp 195.000 Euro nach Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht.
Die Einkommenssituation im Bezirk ist unterdurchschnittlich. Das monatliche Medianeinkommen (eine Hälfte verdient mehr, eine weniger) liegt im Bezirk bei 2072 Euro brutto – eine Steigerung um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Beim mittleren Einkommen liegen die Rieder Frauen mit 1466 Euro brutto monatlich auf Platz zehn in Oberösterreich (von 18 Bezirken), die Männer mit 2413 Euro auf Platz elf.
Strafen für Arbeitgeber
„Viele Unternehmen sahen Vergehen gegen das Arbeits- und Sozialrecht bisher als Kavaliersdelikt.“ Ein Grund: Sie hatten keine Sanktionen zu befürchten und mussten maximal das nachzahlen, was dem Mitarbeiter ohnehin zustand. Das habe sich durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) gebessert – jetzt müssen sie im Einzelfall mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Noch offen sei eine Regelung der Verfallsfristen im Kollektivvertrag (die Zeit, für die rückwirkend noch offene Forderungen, z. B. nicht bezahlte Überstunden, eingebracht werden dürfen). Diese liege in vielen Branchen noch bei drei bis vier Monaten, sagte Molterer. Die AK fordert hier eine gesetzlich geregelte Dauer von drei Jahren.


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