Integrationsbereitschaft als Voraussetzung für Sozialhilfe
RIED. Als erstes Bundesland hat Oberösterreich den Bezug von Sozialhilfe an eine Deutschpflicht geknüpft. Dem neuen Gesetz, das seit 1. Jänner gilt, hat der Landtag mit einer breiten Mehrheit zugestimmt.

Bislang mussten Sozialhilfe-Empfänger mit Migrationshintergrund die Bereitschaft, einer Arbeit nachgehen zu wollen, nachweisen. Jetzt müssen sie „ in angemessener und zumutbarer Weise zur Integration beitragen“, indem sie die Bereitschaft zeigen, deutsch zu lernen – beispielsweise durch die Teilnahme an einem Deutschkurs.
Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach der „Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt“: für Hilfstätigkeiten von niedrig qualifizierten Personen werden geringere Deutschkenntnisse verlangt als beispielsweise für Fachkräfte.
Kürzung ohne Mahnung
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Land die Sozialhilfebezieher nicht mehr ermahnen, sondern kann die Förderungen in vier Stufen sofort kürzen. Die Sanktionen reichen von einer zehnprozentigen Kürzung für einen Monat über 20- und 50-prozentige Kürzungen (jeweils für drei Monate) bis zur gänzlichen Einstellung der Leistung nach sieben Monaten.
Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP): „Integration gelingt nur durch das Erlernen unserer gemeinsamen deutschen Sprache und Sozialhilfe ist eine temporäre Unterstützungsleistung in Notlagen. Unser Ziel muss immer sein, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Schlüssel für Menschen mit Migrationshintergrund ist hierfür die Sprache.“
Zahl der Empfänger
In Oberösterreich beziehen insgesamt 5.983 Personen Sozialhilfe. Davon sind 3.417 österreichische Staatsbürger und 351 EU-Bürger sowie 1.799 Asylberechtigte (891 männlich, 908 weiblich), 273 Drittstaatsangehörige und 143 Personen mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht. Rund 37 Prozent aller Sozialhilfeempfänger haben eine andere Muttersprache als Deutsch.
Im Bezirk Ried beziehen 167 Personen Sozialhilfe (77 männlich, 90 weiblich). 117 sind österreichische Staatsbürger, 38 sind asylberechtigt (22 männlich, 16 weiblich). Dazu kommen eine EU-Bürgerin, vier Drittstaatsangehörige und sieben mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht.


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