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RIED. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft wieder eine Waldbrandschutzverordnung zur Vorbeugung gegen Waldbrände zu erlassen. Im Bezirk Ried ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald (und dessen Gefährdungsbereich) verboten.

 (Foto: Tips)
(Foto: Tips)

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Verordnung trat am 10. März in Kraft und gilt bis 31. Oktober.


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