Arbeiterkammer erkämpfte 80.000 Euro für Rieder Angestellte
RIED. Fast vier Jahrzehnte hatte eine Angestellte aus Ried im selben Betrieb gearbeitet, ehe sie sich mit ihrem Chef auf eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses verständigte. Ihre volle Abfertigung bekam sie aber erst, nachdem die Arbeiterkammer mehrfach interveniert hatte.
Nach fast 39 Jahren im Unternehmen hatte die Angestellte Anspruch auf zwölf Monatsgehälter Abfertigung. Zwar stellte der Arbeitgeber eine Endabrechnung aus, in der offenes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung ausgewiesen waren – bezahlt wurde zunächst jedoch nichts.
Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Diese intervenierte mehrfach beim Unternehmen und erinnerte an die offenen Forderungen. Es folgte ein intensiver Schriftverkehr.
Erst nachdem die Arbeiterkammer rechtliche Schritte in Aussicht stellte, lenkte der Arbeitgeber ein. In mehreren Raten wurden der ehemaligen Mitarbeiterin schließlich rund 80.000 Euro nachbezahlt.
„Bleiben hartnäckig“
„Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Und selbst wenn sich Arbeitgeber beharrlich weigern, Ansprüche zu begleichen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht.“
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