Verwahrloste Hundewelpen: Tierhaltungsverbot bleibt aufrecht
ROHRBACH-BERG/LINZ. Das im Zusammenhang mit dem Handel verwahrloster Hundewelpen ausgesprochene Tierhaltungsverbot bleibt aufrecht. Das entschied der Landesverwaltungsgerichtshof.

Das von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ausgesprochene Tierhaltungsverbot für das bereits zweimal rechtskräftig verurteilte Züchterehepaar (Tips berichtete mehrmals) bleibt aufrecht. Das entschied der Landesverwaltungsgerichtshof in Linz.
Rechtsmittel gegen Verbot wurden abgewiesen
Diesem wurden in diesem Zusammenhang zwei Rechtsmittel gegen den Entscheid der BH vorgelegt. Sie beinhalteten die Aufhebung des Tierhalteverbotes, allenfalls die Vorschreibung von entsprechenden Auflagen, damit das Paar Tiere halten darf. Die Rechtsmittel wurden vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.


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