Förderungs-Anträge rechtzeitig stellen: Am 32. Dezember ist es zu spät
BEZIRK ROHRBACH. Mit Jahresende enden auch einige Antragsfristen für finanzielle Unterstützungen. Allerdings schöpfen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeiten nicht aus.

Der ÖAAB rät, die entsprechenden Anträge rechtzeitig zu stellen. „Es kommt dabei auf den Eingangsstempel der Behörden an – das heißt, wer Anträge mit der Post verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren“, informiert Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger.
Fernpendlerbeihilfe
Zu den Förderungen, die bis 31. Dezember beantragt werden können, gehört die Fernpendlerbeihilfe des Landes. Diesen steht allen Arbeitnehmern zu, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen (Öko-Bonus für öffentliche Verkehrsmittel). Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.000 Euro nicht übersteigen. Die Antragstellung ist online auf www.ooe.gv.at möglich.
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten eine Fahrtenbeihilfe. Anträge sind vom Familienbeihilfenbezieher beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
Schul- und Heimbeihilfe
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe.
Bereits ab der neunten Schulstufe kann Heimbeihilfe beantragt werden, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind. Für beide Beihilfen ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Antragstellung unter www.schuelerbeihilfen.at.
Arbeitnehmerveranlagung
Der Steuerausgleich kann noch bis 31. Dezember rückwirkend für das Arbeitsjahr 2011 durchgeführt werden. „Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen“, sagt Scheiblberger. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Abwicklung via www.finanzonline.at oder beim Finanzamt.
Sanierungsscheck
Gefördert werden thermische Sanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 50 Prozent führen. Die Antragsstellung muss vor Umsetzung der Maßnahmen erfolgen (www.sanierungsscheck16.at).


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