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Maibaum - die Regeln beim Stehlen

Leserartikel Christian Hartl, 27.04.2015 15:00

  1 / 2   Konflikt David gegen Goliath 2013: Als die Burschen aus Steinbruch (Bild) den Maibaum aus der Landeshauptstadt entwendeten, gab es kleine Troubles mit einigen Linzer Traditionswächtern. Abhilfe dagegen schafft die digitale Maibaumkarte der Landjugend. (c) Hartl
BEZIRK ROHRBACH/OÖ. Wenn die Maibäume an den Ortsplätzen stehen, kann  es sein, dass etwaige Diebe diese im Visier haben. Die digitale Maibaumlandkarte der Landjugend klärt über die jeweils unterschiedlichen Stehl-Regeln auf. So darf beispielsweise der Baum in Kirchbach bei Peilstein nur in den ersten drei und letzten drei Tagen im Monat gestohlen werden. Der noch liegende Baum darf beispielsweise in Götzendorf gestohlen werden, wenn er geschmückt ist, die Auslösung des Baumes erfolgt üblicherweise mit Bier und Jause. Den liegenden Baum zu stehlen ist jedoch in St. Martin nicht erlaubt.   Digitale Karte hilft In Schwarzenberg haben zum Beispiel nur Vereine und Gruppen die selbst einen Maibaum aufgestellt haben die Erlaubnis, den dortigen Baum zu stehlen. Mehr Hinweise und Tipps zum „Stehlen“ gibt es auf www.ooelandjugend.at.

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