Apotheken-Antikörpertests für den Nachweis bei Dienstleistern nicht anerkannt
BEZIRK ROHRBACH. Wie die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach mitteilt, wurden in einem unserer Artikel falsche Informationen über die Gültigkeit von Antikörpernachweisen aus der Apotheke zur Vorlage bei Dienstleistern veröffentlicht.

Aktuell werden nur Antikörpertests anerkannt, die mittels Neutralisationstest nachgewiesen werden, informiert die Bezirkshauptmannschaft nach Auskunft des Landesstabs. Bis zu einer weiteren Information durch den Bund, welche Labore und welche Tests in Übereinstimmung mit der geltenden Empfehlung des Bundesministeriums anerkannt werden, werden für den Nachweis bei Dienstleistern nur Befunde von Fachärzten für Labormedizin akzeptiert.
Diese Befunde müssen eine definitive Aussage des Facharztes für Labormedizin enthalten, dass der/die Getestete zum aktuellen Zeitpunkt nicht infektiös ist und bestätigen, dass die Erkrankung nicht übertragen werden kann.
Die Befunde müssen ebenfalls einen Zeitraum anführen, für den der jeweilige Befund gültig ist.
„Im Normalfall erfüllen Antikörpertests aus Apotheken diese Voraussetzungen nicht“, heißt es seitens der BH.


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