Katzen-Kastrationspflicht gilt auch für die Landwirte
BEZIRK ROHRBACH/OÖ. Voll mit Parasiten, unterernährt und kaum fähig zu überleben: Genau so und oft noch viel schlimmer ergeht es so manchen Babykatzen, die aus einer völlig unkontrollierten Verpaarung heraus entstehen. Am Weltkatzentag (8. August) wurde einmal mehr darauf hingewiesen, dass in Oberösterreich die Kastrationspflicht gilt und auch, dass hohe Strafen winken, wenn diese ignoriert wird.
Man würde meinen, Bilder von kleinen Katzen, die mehr tot als lebendig sind, rufen ein Umdenken hervor. Dass das ein gewaltiger Irrglaube ist, erlebt auch Julia Mayer vom Tierschutzverein Kastra-Katzen hautnah mit: „Vielerorts ist es noch nicht durchgedrungen, dass in Oberösterreich die Kastrationspflicht gilt oder es wird teilweise schlichtweg ignoriert. Natürlich kann man nicht alle über einen Kamm scheren, aber vor allem auf Bauernhöfen kommen viele Kätzchen zur Welt, wo man oft gar nicht wusste, dass die Katzenmama tragend ist. Aber auch in Privathaushalten finden es die Menschen ‚süß‘, wenn die eigene Katze Babys zur Welt bringt.“
Irrglaube fest verankert
Dabei spielt manchmal der Irrglaube, dass jede Katze einmal Junge bekommen soll, eine große Rolle. „Das stimmt aber nicht und ist reine Vermenschlichung. Damit eine Katze aufnehmen kann, muss sie erst einmal rollig werden. Ist kein neuer Kater in der Nähe, kann auch mal der eigene Bruder eindecken. Ist wirklich gar kein Kater da, kommt es zu einer Dauerrolligkeit, bei der Katzen besonders laut schreien. Die Gebärmutter entzündet sich, sprich, es kommt zu innerlichen Schmerzen und Vereiterungen. Noch dazu ist es eine starke psychische Belastung für die Katze“, klärt Mayer auf.
Mehr als 3.000 Euro Strafe drohen
Auf Bauernhöfen bekommt die Tierschützerin oft zu hören, die Katzen seien notwendig, um die Mäuse im Zaum zu halten: „Das versteht man ja auch. Aber auch kastrierte Katzen sind hervorragende Mäusefänger. Man nimmt ihnen ja mit der Kastration lediglich den Sexualtrieb. Sollten diese Katzen irgendwann sterben, so warten in Tierheimen genügend Katzen darauf, ihren Job als Mäusefänger aufzunehmen.“ Zudem wird oft noch kommuniziert, dass Landwirte von der Kastrationspflicht ausgenommen sind. Das stimmt jedoch nicht mehr – die Kastrationspflicht gilt auch in bäuerlicher Haltung. Beim Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro. Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur jene Katzen, die bei der Bezirkshauptmannschaft zur Zucht gemeldet sind. Diese Tiere sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert. Und trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung missachten noch immer zahlreiche Besitzer die Kastrationspflicht: „Eine Kastration ist ein tierärztlicher Routine-Eingriff, der viel Tierleid ersparen kann und daher einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz darstellt“, appelliert Tierschutzombudsfrau Cornelia Rouha-Mülleder an nachlässige Katzenbesitzer.
Streunerkatzenprojekt als Unterstützung für Tierschützer
Seit 2011 gibt es das Streunerkatzenprojekt, welches vom Land Oberösterreich ins Leben gerufen wurde. Mittlerweile arbeiten 18 Tierschutzorganisationen in Oberösterreich daran mit. Pro verwilderter Hauskatze bekommen Partnerorganisationen einen Unterstützungsbeitrag von 75 Euro als finanzielle Beihilfe zur Kastration inklusive Chippung und Registrierung. So konnten bisher mehr als 10.000 verwilderte Katzen in Oberösterreich kastriert werden.
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31.08.2021 14:33
Katzen-Kastrationspflicht gilt auch für Landwirte
Es wäre wünschenswert gewesen gründlich zu recherchieren bevor man einen Artikel verfasst. Tatsache ist dass die seit 2005 bestehende Kastrationspflicht mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2016 auf Betreiben des Tierschutzbeauftragten der ÖVP faktisch abgeschafft wurde. Die Formulierung der Ausnahme in bäuerlicher Haltung wurde zwar gestrichen,dafür wurde die Möglichkeit geschaffen ohne viel Aufwand eine "Zucht" anzumelden. Diese Form der Zucht mit Freigängerkatzen keiner Genehmigung und kann deshalb auch nicht untersagt werden. Die Folgen dieser unkontrollierbaren Zucht sind Elend und immer neue Streunerkatzenpopulationen. Mit keinem Wort erwähnt wurde außerdem,dass im Frühjahr des heurigen Jahres von der Initiative www.kastrationspflicht.at zwei Petitionen im Parlament eingebracht wurden,zum einen die "Verschärfung der Kastrationspflicht" und zum anderen "Aufhebung der Zucht mit Freigängerkatzen. Man kann diese beiden Petitionen mittels einer Zustimmungserklärung weiterhin unterstützen und zwar hier https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00057/index.shtml
26.08.2021 20:46
Katzen-Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang
Über dieses Thema kann nicht oft genug aufgeklärt werden. ABER: *Da müßte man einmal auch gerade die ländlichen Tierärzte auf den letzten Stand bringen, die betreffend Junge kriegen ebenso falsche Informationen verbreiten. Genauso wie beim Kastrationsalter. Eine Katze kann bereits mit vier Monaten rollig werden. Die jungen Katzenmütter mit fünf Monaten bringen dann kaum lebensfähige Babies zur Welt. *Strafen werden werden bei Verstößen gegen die Kastrationspflicht so gut wie nie verhängt. Warum? Weil der Amtstierarzt muss es zunächst einmal erfahren, und das tut er in den wenigsten Fällen. Wenn er es erfährt, wird dem Katzenvermehrer geraten, eine Zucht anzumelden. "Entweder Zucht anmelden oder kastrieren" heißt es da. Schlielich wurde ja auf Bauernwunsch (Bauernbund bzw. ÖVP) der Umgehungsparagraf "Zucht" extra umformuliert. Damit die Katzen nicht aussterben und die lieben Kinder die "süßen" Katzenkinder zum Spielen haben. Und das Argument des Mäusefangens nicht zu vergessen. Aber was ist daraus geworden? Ein Geschäftsmodell für die Bauernschaft. Auf willhaben.at nachzulesen: Eine Unmenge von Angeboten von ungeimpften, nicht entwurmten usw. Kätzchen um bis zu € 300,- ! Die nicht internetkundigen Bauern beseitigen den Katzenüberschuss konventionell (erschlagen, ersäufen usw.) oder sie kümmern sich überhaupt nicht um sie. Und wenn der Bestand über die dreißig geht und sich endlich irgendjemand beschwert, dürfen die Vereine für Gotteslohn und zusammengebettelten Spenden die kranken Katzen bergen und die Tierarztkosten tragen. Nicht alle Vereine kriegen den erwähnten Beitrag vom Land ... Die Zahl von 10.000 Kastrationen ist mit Sicherheit viel zu niedrig, weil das Land ja nur jene erfasst, die über das subventionierte Projekt mit bestimmten Teilnehmern laufen. Deshalb wurden Petitionen eingebracht, um den 2016 geschaffenen Gesetzesmurks endlich zu reparieren. Es geht nicht an, dass der Tierschutz zunehmend auf einzelne Gruppen der Gesellschaft und deren Spender ausgelagert wird. Übrigens sind auch die Kommunen per Gesetz angehalten, sich für den Tierschutz einzusetzen.