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BEZIRK ROHRBACH. Eine Neuerung des Insolvenzrechts macht eine Entschuldung in drei Jahren möglich.

Wer finanzielle Sorgen hat, sollte rechtzei­­tig Hilfe suchen. (Foto: keport/Shutterstock.com)
Wer finanzielle Sorgen hat, sollte rechtzei­­tig Hilfe suchen. (Foto: keport/Shutterstock.com)

2017 wurde die Laufzeit beim Privatkonkurs von ursprünglich sieben auf fünf Jahre verkürzt, seit Juli kann die Entschuldung unter bestimmten Voraussetzungen bereits in drei Jahren erfolgen. „Die Insolvenz wird deshalb sicher nicht einfacher oder spaßiger, aber wer schon lange finanzielle Sorgen hat, mit dem Konto permanent im Minus ist und nie ins Plus kommt, sollte reagieren und diese Möglichkeit nutzen“, sagt dazu Schuldnerberaterin Maria Grabner (Schuldnerhilfe OÖ), die schon einige Verfahren nach der neuen Regelung abgewickelt hat.

Wirtschaftlicher Neubeginn

Sie weiß, dass eine Überschuldung und damit eine finanziell scheinbar ausweglose Situation weitreichende Auswirkungen hat: „Schulden machen krank. Wenn dann das Konzept zur Entschuldung steht, fällt vielen ein riesengroßer Stein vom Herzen. Eine Entschuldung bedeutet einen wirtschaftlichen Neubeginn“, rät sie deshalb, rechtzeitig zu reagieren, die Scheu abzulegen und sich Hilfe zu holen.

Offenkundige Zahlungsunfähigkeit

„Spätestens wenn jemand die offenkundige Zahlungsunfähigkeit gerichtlich bestätigt bekommen hat, soll er sich innerhalb von 30 Tagen bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle melden. Ansonsten entfällt die Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung“, macht Grabner aufmerksam.

Rechtzeitig aktiv werden

Oft kommen die Leute erst zu ihr in die Beratung, wenn die Bank den Hahn zudreht, der Strom abgestellt wird oder die Delogierung droht. „Sie versuchen lange, die Schulden selbst in den Griff zu bekommen – bis es nicht mehr geht. Keiner stürzt sich absichtlich in Schulden, nur um dann in Insolvenz zu gehen“, ist sie überzeugt, dass die neue Regelung nicht ausgenutzt wird. „Ein Konkurs bedeutet, dass die Zahlungsunfähigkeit veröffentlicht wird und Arbeitgeber, Vermieter oder Bank verständigt werden. Das will niemand.“

Beratungen bei staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen sind vertraulich und kostenfrei.
www.schuldner-hilfe.at

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