Grenzgängerregelung - Steuern zahlen als Pendler zwischen Österreich und Deutschland
Deutsches Steuerrecht beziehungsweise das Steuerrecht überhaupt, sind ein äußerst zähes Thema. Viele zögern Ihre Steuerklärung weit hinaus. Immer wieder wirft diese unzählige Rätsel auf. Wenn Sie nicht gerade die Möglichkeit haben sich per Briefing bei Ihrem Steuerberater Informationen einzuholen, dann lässt sich manche Frage nur schwer beantworten. In diesem Text geht es um ein Thema, dass über 80.000 Deutsche betrifft und zwar diejenigen, welche in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, aber in Österreich arbeiten. Hier spricht man von sogenannten „Grenzgängern“.
Wer gilt als „Grenzgänger“?
Um unter die Grenzgängerregelung zu fallen müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. Der Wohn- und Arbeitsort der natürlichen Person müssen in Grenznähe liegen. Grenznähe definiert sich in diesem Fall mit einem Gebiet von 30 km beiderseits der gemeinsamen Grenze. Grundsätzlich müssen Sie jeden Tag nach Ihrer Arbeit an Ihren Wohnsitz zurückkehren. Allerdings ist es kein Problem, wenn Sie an 45 Arbeitstagen nicht zu Ihrem Wohnsitz zurückkehren, respektive außerhalb der Grenzzone für Ihren Arbeitgeber tätig werden. Dann spricht der Finanzbeamte von nicht Nichtrückkehrtagen. Übrigens: Als Tätigkeiten außerhalb des Grenzgebietes gelten auch Tätigkeiten in einem Drittstaat. Wo muss ich mein Gehalt versteuern?
Sie sind nach der oben genannten Definition ein Grenzgänger nach Österreich? Dann ist es für Sie sicher interessant, wo Sie Ihr Gehalt versteuern müssen. Zwischen Österreich und Deutschland existiert ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das DBA ist laut Definition „ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.“ Wo trage ich mein Einkommen in die Steuerklärung ein?
Wie Sie bereit gelesen haben, wird Ihr Einkommen in Deutschland versteuert. Dazu müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). In dieser hab Sie die „Anlage N“ und auch die „Anlage N-AUS“ auszufüllen. Wie reiche ich meine Steuerkläung beim Finanzamt ein?
Natürlich haben Sie die Möglichkeit handschriftlich Formulare auszufüllen, welche Sie beim Finanzamt einreichen. Viel einfacher ist es jedoch, wenn Sie mittels einer Software Ihren Steuerbescheid am Computer ausfüllen. Diese muss zwingend eine elektronische Unterschrift tragen und darf nicht per Mail versendet werden. Die Steuerklärung soll via „ELSTER“ (ELektronische STeuerERklärung) im Internet versendet werden. Weitere Informationen gibt es hier. Finanzämter aller Bundesländer sind angewiesen, diese elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten. Außerdem müssen Sie weniger Belege einreichen, denn nur gesetzlich vorgeschriebene Belege sind einzureichen. Allerdings sollten Sie auch alle übrigen Belege auf Abruf bereithalten, falls das Finanzamt diese sehen möchte. Durch die elektronische Datenübertragung verringern sich natürlich auch die Eingabefehler beim Finanzamt. Eine kostenfreie Variante diese ausgefüllten Formulare dem Finanzamt zu übermitteln heißt „ELSTER-Basis“- hier schicken Sie Ihre Erklärung mit einem personalisierten Software-Schlüssel. Sie sehen, die Steuererklärung online zu versenden bringt viele Vorteile.
Sollten nun noch irgendwelche Fragen bei Ihnen auftreten, dann empfiehlt es sich auch, einfach mal direkt beim Finanzamt anzufragen. Die Mitarbeiter können Unklarheiten meist schnell und unkompliziert klären. Bleibt zu hoffen, dass Sie Ihre Steuererklärung pünktlich und vollständig einreichen können. Viel Erfolg!
Bildrechte: Flickr.com (Images Money- CC-BY 2.0)
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