Bauschutt: Fachpersonal garantiert richtiges Entsorgen und Recycling
ST. ULRICH. Mit 1. Jänner 2016 ist die neue Recycling-Baustoffverordnung in Kraft getreten. Diese schreibt vor, dass alle Bauwerke so rückgebaut (“abgebrochen“) werden müssen, dass die dabei anfallenden Materialien möglichst umfassend verwertet werden können. Das gilt auch für Teilabbrüche.
Um Verwaltungsstrafen zu entgehen, ist der Bauherr verpflichtet, die Erreichung dieses Verwertungszieles sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind durch eine rückbaukundige Person beziehungsweise Fachperson oder Fachanstalt durchzuführen, zu überwachen und zu dokumentieren.
Die Firma Recycling Material Leibetseder GesmbH verfügt über die Kompetenz, das Fachpersonal und die rechtliche Erlaubnis, um Rückbau-Leistungen für den Bauherrn durchzuführen und sämtliche Abbruchmaterialien als befugter Abfallsammler und -behandler zu übernehmen oder an ein befugtes Unternehmen zu übergeben.
Recyclingmaterial zu verkaufen
Bei der Recycling Material Leibetseder GesmbH kann außerdem geprüftes Recyclingmaterial in verschiedenen Qualitäten und Körnungen, Humus, Schüttmaterial und vieles mehr gekauft werden. Für die Übernahme von Betonabbruch, Erdaushub und Bauschutt ist eine Terminvereinbarung nötig.
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