110-kV-Stromleitung: Die Entscheidung wird nun wahrscheinlich das Land Oberösterreich treffen müssen
BEZIRK KIRCHDORF/BEZIRK GMUNDEN. Die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante 110-kV-Stromleitung von Kirchdorf nach Vorchdorf könnte nun doch durchgeführt werden müssen.

Bereits Anfang 2018 hat die Netz OÖ GmbGH mit dem Bau der 110-kV-Stromleitung in Pettenbach begonnen. Die Bauarbeiten mussten jedoch im August 2018 aufgrund des Entscheides des Europäischen Gerichtshofes eingestellt werden. Die Höchstrichter des Bundesverwaltungsgerichtshofes in Wien hatten sich zur Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung eigens ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingeholt. Die betroffenen Waldgebiete seien demnach als Rodungsflächen zu werten.
Land OÖ muss entscheiden
„Der Europäische Gerichtshof hat die Rahmenbedingungen (Stichwort Rodung) entgegen der bisherigen Rechtsauffassung geändert. Mit der nun erfolgten Aufhebung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtshofes liegt augenblicklich der Ball bei diesem und er kann entscheiden, ob er die angesprochene Prüfung selber vornimmt oder an das Land delegiert. Wir gehen davon aus, dass es an das Land delegiert wird“, so erklärt Michael Forstel, Sprecher der Netz OÖ GmbH. Das Land müsse dann entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht.
Streit über das Ausmaß der Rodungsfläche
Weiters müsse das Land OÖ entscheiden, wie groß die Rodungsfläche tatsächlich ist. Denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ab einer Rodungsfläche von 20 Hektar verpflichtend vorzunehmen. Strittig war aber bislang, wie groß die Rodungsfläche tatsächlich sei. Sprecher der Initiative „110 kv ade!“ Michael Praschma behauptete, die Fläche umfasse 39 Hektar. Dem entgegnet Frostel, denn die Rodungsfläche würde lediglich 18,26 Hektar betragen. Die anlässlich der 110-kV-Leitung gegründete Initiative „110 kV ade!“ fordert seit Jahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung und fordert weiters ein Erdkabel statt der Freileitung.
Man hofft auf ein Einlenken
Initiativenanwalt Wolfgang List war von Anfang an felsenfest überzeugt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei: „Einen rechtskräftigen Bescheid, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, hat die Energie AG nun nicht mehr.“ Die Bürgerinitiative hofft nach wie vor auf ein Einlenken. „Die Stromversorgung könnte in kürzester Zeit umweltschonend mit dem gutachterlich geprüften Erdkabel gesichert sein. Wir sind jetzt für eine ökologische Lösung, anstatt noch weiterer zehn Jahre vor Gericht zu streiten“, betont Praschma. Man sei jedoch notfalls auch darauf vorbereitet, die Auseinandersetzung weiterzuführen, sollte weder die Landespolitik, noch die Netz OÖ GmbH auf die Erdkabellösung einlenken.
Entscheidung könnte erst in einigen Monaten fallen
Die Netz OÖ GmbH rechnet damit, dass die Entscheidung des Landes OÖ und eventuelle darauffolgende Beschwerden bis zu 18 Monate Zeit in Anspruch nehmen könnten. Bis dahin kann in Pettenbach nicht weitergebaut werden. Sollte es zu der Entscheidung kommen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, „wird es noch länger als 18 Monate dauern“, betont Frostel.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden