Finanzielle Unterstützung zu Schulbeginn
BEZIRK ROHRBACH. Der Schulbeginn sowie laufende Ausgaben während des Schuljahres stellen für viele Familien eine finanzielle Belastung dar. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk hat daher eine Übersicht über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien zusammengestellt.
„Diese Unterstützungen werden Familien wirklich im Haushaltseinkommen spüren und helfen, die finanziellen Herausforderungen gerade zu Schulbeginn besser zu meistern“, freut sich ÖAAB-Bezirksobfrau und Landtagsabgeordnete Gertraud Scheiblberger. Neben der Durchsetzung der politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.
Ständige Information ist wichtig
„Diese Serviceinformationen sollen einen Überblick über wichtige Themen für Arbeitnehmer und Familien geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und die Förder- und Unterstützungsangebote ändern sich laufend. Daher ist es wichtig, ständig zu informieren, damit die Betroffenen die Vorteile optimal nutzen können.“, so die ÖAAB-Bezirksobfrau abschließend.
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Schulstartgeld: Man erhält 100 Euro für jedes schulpflichtige Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht. Die automatische Auszahlung mit der Familienbeihilfe im September, mit der in diesem Jahr auch der coronabedingte Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro pro Kind ausbezahlt wird.
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OÖ. Wintersportwoche: Das Land Oberösterreich stellt allen Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfindet.
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OÖ. Wintersporttage: Schüler erhalten einen Gutschein für maximal drei Halbtages-Liftkarten pro Wintersaison, wenn die Wintersporttage in einem oberösterreichischen Schigebiet während der Unterrichtszeit einer Volksschule bzw. der Betreuungszeit eines Kindergartens stattfindet.
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Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich: Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 50 Euro für 2-tägige Schulveranstaltungen bis 125 Euro für 5-tägige und längere Veranstaltungen.
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Unterstützung des Bundes für Schulveranstaltungen: Einmalig bis zu 180 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.
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Schulfahrtbeihilfe: Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 39,40 Euro pro Monat.
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Schulbeihilfe: Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
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Heimbeihilfe: Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
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