Bauunglück in Schärding: Hauseigentümer und Unternehmer verurteilt
RIED/ SCHÄRDING. Nach dem Tod zweier Bauarbeiter auf einer Baustelle am Stadtplatz in Schärding standen am Mittwoch der Hauseigentümer und ein Unternehmer vor Gericht.
Am 3. September 2024 starben in Schärding zwei 23-jährige syrische Arbeiter, nachdem auf einer Baustelle in Schärding zwei Geschossdecken einstürzten und sie von einem Schutthaufen begraben wurden. Die Männer konnten erst nach 17 Stunden tot geborgen werden.
Vor dem Landesgericht Ried standen am Mittwoch der 75-jährige Hauseigentümer und ein 55-jähriger Unternehmer. Beide wurden wegen grob fahrlässiger Tötung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Unternehmer erhielt zusätzlich 2400 Euro, der Hauseigentümer 80.000 Euro Geldstrafe. Die Urteile sind rechtskräftig.
Gutachter: Unglück war „erwartbar“
Laut Anklage fehlten zum Beispiel fachkundige Untersuchungen, belastbare statische Berechnungen und Sicherungsmaßnahmen wie Baustützen. Die beiden Syrer waren keine Facharbeiter und arbeiteten illegal. Auf der Baustelle gab es keinerlei Sicherheitsvorkehrungen. Ein Gutachter stellte fest, dass die Beteiligten nicht die nötige technische Kompetenz hatten und dass unter den gegebenen Bedingungen ein Bauteilbruch erwartbar war.
Der Hauseigentümer hatte Arbeiter aus einem Asylheim angeworben, ohne Baumeister oder Fachkräfte einzusetzen. Der Unternehmer sollte zunächst eigentlich nur Schutt wegfahren, übernahm in der Folge aber zunehmend weitere Aufgaben, wies zwar auf Gefahren hin, arbeitete aber dennoch weiter. Beide schoben die Verantwortung einander zu, was der Richter kritisierte.
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