Fünf Männer sollen Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Bayern geplant haben – Festnahme nahe Grenzübergang Suben
SUBEN/ BAYERN. (Update) Im Bereich des Grenzübergangs Suben sind am Freitag fünf Männer festgenommen worden. Sie sollen einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im Raum Dingolfing in Niederbayern geplant haben.
Bei den Festgenommenen handelt es sich laut der Generalstaatsanwaltschaft München um einen Ägypter (56), einen Syrer (37) und drei Marokkaner (22, 28, 30).
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, soll der Ägypter, ein islamischer Prediger, laut derzeitigem Ermittlungsstand in einer Moschee im Raum Dingolfing-Landau zu einem Anschlag aufgerufen haben. Das von ihm ausgegebene Ziel war es laut Generalstaatsanwaltschaft, „möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen“.
Anschlag mit Fahrzeug
Die Festnahme sei laut SZ-Bericht am Freitag erfolgt. Am Samstag seien die Männer dem Haftrichter vorgeführt worden. Gegen vier von ihnen seien Haftbefehle ergangen, einer sei in Präventivgewahrsam genommen worden. Laut Generalstaatsanwaltschaft sei der Anschlag mit einem Fahrzeug geplant gewesen, man gehe zudem von einer islamistischen Tatmotivation der Verdächtigen aus.
Der Einsatz dürfte rein von bayerischen Einrichtungen abgewickelt worden sein und verlief laut Informationen der Mediengruppe Bayern auch auf deutschem Staatsgebiet nahe dem Grenzübergang. „Geleitet wurde der Einsatz von der für Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus zuständigen Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft München. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz war beteiligt. Ein ausländischer Nachrichtendienst war den Angaben zufolge nicht involviert“, berichtet die SZ.
Update
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, dass nun sorgfältig ermittelt werden muss und betont, dass der Anschlag „nicht unmittelbar bevorgestanden“ habe. Einer der Täter wollte Herrmann zufolge möglicherweise mit einem Kraftfahrzeug in den Weihnachtsmarkt fahren: „Das bewegt sich aber noch sehr im Spekulativen.“ Telefone und andere technische Geräte müssen erst ausgewertet werden, die Generalstaatsanwaltschaft müsse letztlich beurteilen, wie die Beweislage zu bewerten sei.
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