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SCHÄRDING. Aufgrund akuter Brandgefahr in heimischen Wäldern, hat die Bezirkshauptmannschaft Schärding ein Rauch- und Feuerverbot in den Waldgebieten aller Schärdinger Gemeinden verordnet.

Symbolbild: Wodicka
Symbolbild: Wodicka

„In den Waldgebieten aller Gemeinden des politischen Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhält-nisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Fun-kenflug in den benachbarten Wald begünstigen“, heißt es in der Verordnung der BH Schärding.

Wer sich nicht an die Verornung hält muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro und/oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen rechnen. Die Verordnung trat mit 20. Juli 2015 in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Oktober 2015 gültig.


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