Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen
BEZIRK SCHÄRDING. Das Außenministerium rät von allen Reisen in Österreichs Nachbarländer, die nicht unbedingt notwendig sind, dringend ab! Dies gilt insbesondere für Deutschland. An den Grenzübergängen Suben, Achleiten, Mariahilf und Schärding (neue Innbrücke) werden daher in beiden Richtungen Kontrollen durchgeführt. Alle anderen Grenzübergänge sind völlig gesperrt.
Wer von Deutschland nach Österreich einreisen will, muss ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Person in den letzten vier Tagen einen Corona-Test gemacht hat, der negativ war. Ohne ein solches Dokument ist die Einreise nur für österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich zulässig. Weiters müssen sich alle Reisenden durch Unterschrift verpflichten, sich sofort nach der Rückkehr an ihren Wohnort für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben. Während dieser Zeit darf die Wohnung nicht verlassen werden, auch nicht, um einkaufen oder arbeiten zu gehen.
Berufspendler
Berufspendler, Gütertransporte (z.B. LKWs) und gewerblicher Verkehr (z.B. Lieferung einer Ware) sind von diesen Regeln ausgenommen. Das heißt sie müssen beim Grenzübertritt weder ein Gesundheitszeugnis vorlegen, noch eine Verpflichtung zur Heimquarantäne unterschreiben. Dies gilt aber nur, wenn Nachweise mitgeführt werden, dass man zu einer dieser Personengruppen gehört. Pendler können beispielsweise auf der Website der deutschen Bundespolizei eine Bestätigung, die vom Arbeitgeber auszufüllen ist, abrufen.
Medizinische Leistungen
Kein Anlass zur Sorge besteht für Personen, welche die Grenze aufgrund unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen überqueren müssen. Dies ist ohne Gesundheitszeugnis und Quarantäne-Verpflichtung möglich, sofern eine Bestätigung des Arztes mitgeführt wird. Auch eine Begleitperson darf mitgenommen werden.
Einreise nach Deutschland
Getrennt von der Einreise nach Österreich ist jene nach Deutschland zu betrachten: Sie ist derzeit nur für Pendler, und Personen, die einen triftigen Grund nennen, möglich. Ob dies erfüllt ist, entscheiden die deutschen Grenzbeamten im Einzelfall.
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