Bezirkshauptmannschaft Schärding erlässt Waldbrandschutz-Verordnung
SCHÄRDING. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat, wie in den letzten Jahren auch schon, zum Schutz vor Waldbränden die Waldbrandschutz-Verordnung 2021 erlassen.
Die Verordnung besagt, dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.
Geldstrafen bis zu 7.270 Euro
Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen bestraft. Die Verordnung tritt mit 1. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2021 außer Kraft.
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