AK-Klage erfolgreich: Schärdinger erhält Berufsunfähigkeitspension
BEZIRK SCHÄRDING. Ein schwer kranker Bankangestellter aus dem Bezirk Schärding bekam nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die unbefristete Berufsunfähigkeitspension zugesprochen. Das Gericht entschied zugunsten des Mannes, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seinen Antrag zuvor abgelehnt hatte.

Der langjährige Mitarbeiter einer Bank erlitt vor drei Jahren eine Hirnblutung und war seither im Krankenstand. In den vergangenen 15 Jahren hatte er mehr als 170 Versicherungsmonate als Controller gearbeitet und hatte daher Berufsschutz.
Wegen seines Gesundheitszustandes konnte er diesen Beruf nicht mehr ausüben. Dennoch verweigerte die PVA sowohl die Berufsunfähigkeitspension als auch Rehabilitationsgeld sowie medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Begründet wurde dies damit, dass der Mann nicht berufsunfähig sei.
Die AK Schärding brachte den Fall daraufhin vor Gericht. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bestätigte die gesundheitlichen Einschränkungen des Mannes und hielt fest, dass eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz aufgrund des Berufsschutzes nicht zulässig sei. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach dem Bankangestellten die Berufsunfähigkeitspension rückwirkend und unbefristet zu.
„Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen.“


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