Waldbrandschutzverordnung für Bezirk Schärding
BEZIRK SCHÄRDING. Die Abteilung Forst und Naturschutz der BH Schärding hat die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft gesetzt. Damit wird auf die gestiegene Waldbrandgefahr reagiert.
Das hat zur Folge das in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten ist. Ein solcher Gefährdungsbereich ist überall da gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Ausbreiten eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer sollen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.
Bei Verstößen gegen die Waldbrandverordnung können Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen drohen. Bei besonders schweren Verstößen können sogar beide Strafen verhängt werden. Die neue Waldbrandverordnung trifft ab morgen, 6. Juni, in Kraft und gilt vorläufig bis zum 31. Oktober.
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