SCHÄRDING. Nach Gewölbeeinsturz in Schärding im September letzten Jahres wurde nun von der Staatsanwaltschaft Ried Strafantrag gegen Bauunternehmer und Bauherren eingebracht.
Nach dem tragischen Einsturz eines Kellergewölbes im Stadtzentrum von Schärding am 3. September 2024, bei dem zwei Arbeiter ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft Ried nun Anklage erhoben. Wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde, richtet sich der Strafantrag gegen den Bauunternehmer und den Bauherren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gemäß Paragraph 81 StGB.
Vorschriften missachtet
Laut Ermittlungen sollen die beiden Angeklagten grundlegende Sicherheitsvorschriften sowie Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und der Bauarbeiterschutzverordnung missachtet haben. Zudem seien die verunglückten Männer nicht entsprechend ausgebildet gewesen und als Asylwerber einem Beschäftigungsverbot unterlegen.
Im Falle einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
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