Freispruch für Jäger nach Tod eines Rotmilans in St. Florian
ST. FLORIAN AM INN/RIED. Ein streng geschützter Rotmilan wurde Anfang März in St. Florian am Inn in einer Schlagnetzfalle gefunden. Vier Tage später verendete der Vogel. Nun hat das Landesgericht Ried im Innkreis den 33-jährigen Jäger, der die Falle ausgelegt hatte, vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, die Falle mit einem Hasenkadaver beködert und dem Vogel unnötige Qualen zugefügt zu haben. Die Verteidigung argumentierte, dass der Mann keinen Vogel, sondern einen Marder fangen wollte. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Jäger dem Rotmilan vorsätzlich Qualen zugefügt hatte.
Laut der Naturschutzorganisation BirdLife Österreich sagte ein Gerichtssachverständiger aus, dass der verwendete Fallentyp grundsätzlich nicht verboten sei. Die Falle sei für den Marderfang aber ungeeignet. Der oberösterreichische Landesjagdverband sehe die Falle hingegen als zulässig und bedingt für den Marderfang geeignet.
Die Bezirksjägerschaft Schärding distanzierte sich nach Bekanntwerden des Falles von Wildtierkriminalität. Sie erklärte aber ebenfalls, dass es sich um eine behördlich zulässige Lebendfangfalle zur Raubwildbejagung gehandelt habe.
Kritik an Rechtslage
BirdLife kritisierte nach dem Freispruch die aus ihrer Sicht unklare Rechtslage. Sie fordert im Zuge der geplanten Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes eine klare Regelung für erlaubte Fallenarten.








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