Das ändert sich 2020 für Autofahrer
BEZIRK SCHÄRDING. Im heurigen Jahr treten zahlreiche Änderungen für Autofahrer in Kraft.

Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es bei Erstzulassungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab 1. Oktober zu einer Änderung der Berechnungsmethode. Zusätzlich zur Motorleistung wird künftig auch der CO2-Ausstoß herangezogen, wodurch Autokäufer zum Umstieg auf verbrauchsärmere Fahrzeuge motiviert werden sollen.
CO2-Grenzen
Für privat genutzte Dienstwägen ändern sich aufgrund der Umstellung auf den WLTP-Testzyklus auch die CO2-Grenzen: Ab 1. April ist bis zu einem CO2-Ausstoß von 141 Gramm pro Kilometer 1,5 Prozent des Anschaffungswertes fällig. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß werden mit zwei Prozent des Anschaffungspreises besteuert. Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Autoimporteure und -händler sind verpflichtet, für alle Fahrzeugmodelle auf Werbe- und Verkaufsunterlagen die Kraftstoffart, den CO2-Ausstoß und Verbrauch des Fahrzeugs, gemessen nach dem WLTP-Messzyklus, anzugeben. Der offizielle Verbrauch ist in Litern je 100 Kilometer, in Kilogramm je 100 Kilometer (bei Gasfahrzeugen) und in Kilowattstunde je 100 Kilometer (bei Stromfahrzeugen) anzugeben.
Neue Vignettenpreise
Neue Tarife gibt es für die PKW-Vignette. Die 10-Tages-Vignette kostet 9,40 Euro, die 2-Monats-Vignette 27,40 Euro und die Jahresvignette 91,10 Euro.


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