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Arbeiterkammer Schärding erkämpft 5.400 Euro für Arbeiterin nach fristwidriger Kündigung

Sabrina Kastenauer, 31.07.2025 10:56

BEZIRK SCHÄRDING. Weil eine Bäckerei einer langjährigen Mitarbeiterin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt hatte und zudem Mehrstunden nicht korrekt abgerechnet wurden, setzte sich die Arbeiterkammer (AK) Schärding für die Frau ein – mit Erfolg: Das Unternehmen musste rund 5.400 Euro nachzahlen.

 (Foto: Symbolfoto, Weihbold)
(Foto: Symbolfoto, Weihbold)

Die Arbeiterin war mehr als vier Jahre im Betrieb beschäftigt, als sie ein Kündigungsschreiben erhielt. Das Arbeitsverhältnis sollte bereits zwei Tage später enden. Laut Kollektivvertrag hätte die Kündigungsfrist jedoch zwei Monate betragen. Damit stand der Frau eine entsprechende Kündigungsentschädigung zu.

Bei der Überprüfung der Endabrechnung stellte die Arbeiterkammer zudem fest, dass geleistete Mehrstunden nicht bezahlt worden waren. Nach Intervention erhielt die Arbeitnehmerin schließlich die gesamte ausstehende Summe.

AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Arbeiterin ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen.“


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