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SIGHARTING. Nachdem, wie berichtet, erst Ende Oktober das Verfahren in der Postenschacher-Affäre im Finanzamt Braunau gegen den Sighartinger ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte, nach einer Diversion eingestellt wurde, kommt es nun zur nächsten Wende. Demnach wurde die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft angewiesen, gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde einzulegen.

Das Diversions-Urteil gegen August Wöginger steht nun doch wieder auf der Kippe. (Foto: Weihbold)
Das Diversions-Urteil gegen August Wöginger steht nun doch wieder auf der Kippe. (Foto: Weihbold)

Das bedeutet mit anderen Worten, dass die gütlichen Diversionen, die die Beschuldigten auch vorstrafenfrei  belassen würden, nun doch wieder auf der Kippe stehen. Der Spielball liegt jetzt beim Oberlandesgericht Linz, das prüfen muss, ob die Diversion zulässig war oder nicht. Es ergeben sich zwei Möglichkeiten, entweder das Oberlandesgericht bestätigt die Diversion, dann ist das Verfahren rund um Wöginger endgültig beendet, oder der Diversions-Beschluss wird aufgehoben. In diesem Falle würde es wieder eine ganz neue Hauptverhandlung geben. Mit einer Entscheidung des OLG Linz wird aufgrund des hohen öffentlichen Interesses bereits in wenigen Wochen gerechnet.


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