Gemeinde beschließt Sondervertrag zum Schotterabbau
WIESELBURG-LAND. In der jüngsten Gemeinderatssitzung fiel der Beschluss für den privatrechtlichen Vertrag mit der ARGE Erdabau B25 Umfahrung Wieselburg (Granit GesmbH und Hinteregger & Söhne Baugesellschaft, Brandl GmbH) und der Gemeinde. Mit diesem Beschluss stimmte die Gemeinde der Ausnahmeregelung des Mineralrohstoffgesetzes Paragraph 82 zu, den Mindestabstand zum Wohnland von 300 Metern auf 100 Meter zu verringern – unter der Einhaltung gewisser Auflagen zugunsten der Anrainer.
Mit einer Gegenstimme von Markus Vorlaufer (FPÖ) und der enthaltenen Stimme von Johann Wippl (ÖVP) wurde der Vertrag zum Schotterabbau durch die Firma Brandl im Bereich der neuen Umfahrung Wieselburg in Gumprechtsfelden/Neumühl – unter Einhaltung diverser Auflagen – beschlossen. Davor war Markus Scharner, einer der betroffenen Anrainer, am Wort, um Bedenken hinsichtlich der mit dem Abbau verbundenen Tätigkeiten für die Anrainer zu äußern. Angesprochen wurden neben der Lärmbelästigung und Minderung der Lebensqualität durch Lärm und Staub auch Gedanken hinsichtlich der Nachnutzung des Geländes, sobald der Schotterabbau, der als Schüttmaterial für die Umfahrung Wieselburg verwendet werden soll, abgeschlossen ist. Geplant wäre dies mit Ende 2019. Am Vorabend der Gemeinderatssitzung informierten Erich Fick, Projektleiter der Umfahrung Wieselburg, Andrea Brandl sowie Vertreter der Gemeinde über den weiteren Ablauf des geplanten Projektes.
Zur Vorgeschichte
Bereits Mitte April (Tips berichtete) sorgte im Zuge der Gemeinderatssitzung die Einreichung eines geplanten Schotterabbauprojektes durch das Unternehmen Brandl beim Gemeinderat für Gesprächsstoff. Im Detail ging es um den Abbau von Schotter auf einer Fläche von sechs Hektar im Bereich neben der neuen Umfahrung in Gumprechtsfelden/Neumühl. Dazu reichte Geschäftsführerin Andrea Brandl Ende März die Unterlagen für das Projekt ein. Was ja auch kein Problem wäre, würde sich die vorgesehene Fläche 300 Meter vom Wohnland entfernt befinden. In diesem Fall beträgt der Abstand jedoch lediglich 100 Meter.
Ausnahmeregelung
Laut dem Mineralrohstoffgesetz kann im Bezug auf den Mindestabstand zum Wohnland dieser auf 100 Meter verringert werden, wenn die Gemeinde zustimmt. Was damals auch geschah: Die Gemeinde Wieselburg-Land stimmte den Plänen vorerst zu, unter der Voraussetzung, dass im Vorfeld ein Notariatsvertrag mit dem Unternehmen Brandl zu Stande kommt, in welchem beispielsweise eine Befristung des Abbauzeitraumes oder Maßnahmen zum Lärmschutz festgelegt werden können. Damals stand noch nicht fest, ob das Projekt zustandekommt und wann mit dem Beginn der ersten Abbauarbeiten gerechnet werden konnte.Auflagen des VertragesDer zwischen der Gemeinde und der ARGE Erdbau abgeschlossene Vertrag knüpft sich unter anderem hinsichtlich der Abbaudauer, Abbaurichtung, der Abfuhr und der Rekultivierung des Geländes an folgende Punkte: Die Abbaudauer beträgt – inklusive der zeitgerechten Einstellung der Arbeiten hinsichtlich dem Beginn der Rekultivierung – fünf Jahre. Abgebaut wird von Westen in Richtung Osten – weg vom Siedlungsgebiet – wobei die Abfuhr des Materials über die Trasse der Umfahrung Wieselburg erfolgt. Des Weiteren wurde der Vertrag an die Errichtung eines Lärmschutzwalles für die Anrainer in der Lagergasse, durch die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls, geknüpft.
„In der Regel laufen Abbaugewinnungspläne zwischen zehn und 15 Jahren, in diesem Fall wurde diese Zeitspanne zugunsten der Anrainer reduziert“, so Karl Gerstl, Bürgermeister von Wieselburg-Land (ÖVP).
Schotter für die Umfahrung
2020 soll die Umfahrung Wieselburg fertiggestellt sein und die ersten Autos darüber rollen. Bis Ende 2019 werden rund 800.000m³ Schüttmaterial benötigt, wovon bereits 100.000m³ verarbeitet wurden – wie viel davon auch aus Mühling kommt, steht nicht genau fest. Aus der fünfeinhalb Hektar großen Fläche können 350.000m³ Material entnommen werden.
„Es können 350.000m³ Schütt- und Schottermaterial direkt an der Trasse der Umfahrung Wieselburg abgebaut werden – dieses ungenutzt liegen zu lassen erachte ich nicht als sinnvoll. Um Anrainer höchst möglich zu schützen, gibt es die eigens im Sondervertrag festgelegten Auflagen“, so Karl Gerstl.
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