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Einführung des Wassercents in Bayern: Zählerstände zum 1. Juli 2026 dokumentieren

Madl Marianne, 15.06.2026 09:51

ROTTAL-INN. Zum 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben. Ziel der Regierung ist es, einen möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser zu erreichen. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“

Ab 1. Juli gibt es einen Wassercent (Foto: Madl)
Ab 1. Juli gibt es einen Wassercent (Foto: Madl)

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027.

Betrifft Entnahme aus eigenem Brunnen

Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.

Angaben auf Vertrauensbasis

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung.

Zählerstand dokumentieren

Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können bis zum 1. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. entweder dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren.

Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.


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