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Wanderweg zur Ruine Stauf wieder frei: Gemeinde gewinnt Gerichtsprozess

Sabrina Lang, 02.04.2019 17:56

ST. AGATHA. Drei Jahre lang standen Wanderer auf dem Weg zur Burgruine Stauf vor verschlossenen „Türen“. Die Besitzerin der Ruine, Eva Hofmann, hatte im März 2016 den ursprünglichen Wanderweg absperren lassen um mehr „Ruhe in den Wald zu bringen“. Die Gemeinde St. Agatha zog für die Wanderer vor Gericht - mit Erfolg.

Seit 2016 standen die Wanderer vor einem verschlossenen Weg.
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Der Wanderweg zur Burgruine Stauff werde seit Menschengedenken von Schulen auch bei den Ausflügen zur Ruine Stauf genutzt, aber auch von der jährlichen Fußwallfahrt der Pfarre nach Hilkering, heißt es von Seiten der Gemeinde St. Agatha. Die Absperrung und der damit verbundene längere und beschwerlichere Umweg hätte Ärger und Kritik in der Bevölkerung ausgelöst und veranlasste die Gemeinde, im Herbst 2017, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Ruhe in den Wald bringen

Eva Hofmann, die Besitzerin des Grundstücks argumentiert die Verlegung des Wanderweges und der Forstraße damit, da dadurch „eine Verbesserung für die Fuhrwerke beim Transport der Holzernte erzielt werden konnte. Gleichzeitig wurde die Forststraße im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde des Landes renaturiert, weshalb zum Schutz eine Einzäunung der neuen Aufforstungsfläche in Erwägung gezogen wurde“, erklärt Hofmann und ergänzt: „Wir wollten durch die Verlegung der Straße und des Wanderweges eine Beruhigung für Wald und Wild herbeiführen, nachdem es sich bei diesem Gebiet um eines der größten Naturreservate in Oberösterreich handelt“. Hofmann wollte den Wald auch von Mountainbikern frei halten, die den Weg immer wieder illegal benutzt hätten. „Das wollten wir als Grundbesitzer aus Gründen der Haftung und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos zwischen Wanderern und Bikern nicht mehr dulden“. Durch die von Hofmann getroffenen Maßnahmen wäre eine deutliche Beruhigung dieses Gebietes festzustellen gewesen, gleichzeitig sei für die Wanderer die Burg jederzeit frei zugänglich gewesen, auch wenn ein Umweg in Kauf genommen werden musste.

Gemeinde bekam Recht

Die Gemeinde bekam mit ihrer Klage in erster und zweiter Instanz Recht. Vom Landesgericht Wels wurde eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Das Gericht argumentiert, dass die Wegverlegung unzumutbar sei. Außerdem hätte sich die Gemeinde ein Wegerecht ersessen. Inzwischen wurde der Zugang wieder hergestellt und kann von den Besuchern der Ruine und Wanderern benutzt werden. Bürgermeister Manfred Mühlböck (ÖVP) zeigt sich über den Ausgang des Gerichtsverfahrens hoch erfreut: „Es war ein Sieg der Gerechtigkeit“. „Leider wird von öffentlicher Seite her zu wenig darauf hingewiesen, dass der Wald den Wanderern und Spazierengehern zur Verfügung steht, jedoch Biker hier nichts verloren haben. Es sollten die Wünsche und Vorgaben des Waldbesitzers als Eigentümer respektiert und geachtet werden“, so Eva Hofmann.


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